Laut Weltgesundheitsorganisation WHO
sind die Bezeichnungen „psychisch Kranke“ und „psychische
Erkrankung“ für die betroffenen Menschen ein Stigma. Daher
empfiehlt sie stattdessen von einer „psychischen Störung“
bzw. von „psychisch Gestörten“ zu reden. Diese Bezeichnung hat
sich auch im offiziellen Sprachgebrauch etabliert.
Vielmals ist es
für die „psychisch Kranken“ ein ungeheures Problem, von
der Gesellschaft ausgegrenzt zu werden, da durch Berichterstattungen
und fiktionale Werke sowohl in den Print- als auch in den visuellen
Medien oftmals das Bild des gewalttätigen Irren geprägt wird.
Dieses Stigma wird bei „psychisch Kranken“ oftmals auch
als „zweite Erkrankung“ bezeichnet.
Fakt ist, dass die
Vielzahl der „psychisch Kranken“ keine Diagnose hat, die
sie für die Gesellschaft gefährlich machen würde. Von Essstörungen
wie Bulimie, Magersucht oder Esssucht hin zum
Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) sind es meist Probleme, die sich
nicht über die Grenzen des Familien- und Freundeskreises hinaus
auswirken.
Selbstverständlich gibt es auch schwerere Fälle. Für
diese Menschen gibt es in Deutschland das Psychisch-Kranken-Gesetz.
In diesem sind sowohl Maßnahmen zum Schutz der „psychisch
Kranken“, was ihre Rechtssicherheit angeht, als auch zum Schutz
der Gesellschaft, worin hier Zwangsmaßnahmen zu verstehen sind, die
im Bedarfsfall gegen „psychisch Kranke“ angewandt werden
dürfen.
Für die Behandlung „psychisch Kranker“
existieren in Deutschland hochspezialisierte Kliniken. Weiterhin
existieren spezielle Pflegeheime und Pflegewohnheime
für diese Klientel.