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Qualitätsmängel

Qualitätsmängel sind die Mängel, die bei einer Qualitätsprüfung aufgefallen sind. Die Qualitätsprüfungen untersuchen vier verschiedene Bereiche.Diese sind pflegerische und medizinische Versorgung, Gestaltung der Freizeit und soziale Betreuung, Umgang mit demenzkranken oder anderen gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen und Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene).

 

Ab wann ist ein Mangel ein Qualitätsmangel?

 

Die Pflegenoten gehen, ähnlich der Schulnoten, von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft). Ein Qualitätsmangel ist dann nicht mehr akzeptabel, wenn die Pflegeeinrichtung mit Note 5 bewertet worden ist.

 

 

Was passiert, wenn ein Qualitätsmangel festgestellt wird?

 

Wird in einem oder mehreren dieser Bereiche im Rahmen der Regelprüfung ein Qualitätsmangel festgestellt, so hat die Einrichtung die Auflage sich schnellstmöglich um die Beseitigung dieses Mangels zu bemühen. Durch die Wiederholungsprüfung wird dann festgestellt, ob der Qualitätsmangel erfolgreich beseitigt werden konnte.

 

 

Was geschieht, wenn ein Qualitätsmangel nicht beseitigt werden kann?

 

 

Kann eine Einrichtung den Mangel nicht beheben, verletzt sie ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten und kann somit von den Pflegeversicherungen keine Vergütung ihrer Pflegeleistungen bekommen. Zusätzlich kündigt die Pflegeversicherung dann in der Regel den Versorgungsvertrag, was dazu führt, dass die entsprechende Pflegeeinrichtung schließen muss.

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