Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) ist gesetzlich dazu verpflichtet bei ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen.
Die Ergebnisse dieser Qualitätsprüfung werden in Form von Pflegenoten dargestellt. Das dient dazu, dass sich Angehörige und Pflegebedürftige künftig besser über die Qualität von Einrichtungen informieren können. Auch zwingt es Anbieter von Pflegedienstleistungen sich an bestimmte Qualitätsstandards zu halten.
Grundlage der Qualitätsprüfung sind die Qualitätsprüfungsrichtlinien in Verbindung mit dem Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI.
Bereiche der Qualitätsprüfungen
Die aus der Qualitätsprüfung resultierende Pflegenote setzt sich aus 64 Einzelbewertungen aus vier verschiedenen Bereichen zusammen:
pflegerische und medizinische Versorgung
Umgang mit Menschen mit dementieller oder anderer gerontopsychiatrischer Erkrankung
soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
Pflegeanbieter haben nach erfolgter Qualitätsprüfung die Verpflichtung ihr Prüfergebnis öffentlich zu publizieren und dem Pflegesuchenden in keinem Fall vor zu enthalten. Dies soll der Transparenz dienen und den Suchenden einen objektiven Vergleich von Anbietern ermöglichen.
Drei Arten der Qualitätsprüfung
Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet drei verschiedene Arten der Qualitätsprüfungen: Zum Ersten ist das die Regelprüfung, die einmal jährlich nach oben genannten Kriterien stattfindet. Zum Zweiten gibt es die Anlassprüfung, die dann stattfindet, wenn der MDK aus besonderem Anlass, beispielsweise einer Beschwerde, eine erneute Prüfung durchführt. Zum Dritten gibt es die Wiederholungsprüfung, die dazu da ist zu überprüfen, ob bei der Regelprüfung erkannte Mängel beseitigt worden sind.