Als
Rente
im Allgemeinen wird eine Leistung verstanden, die jemand bezieht,
ohne eine aktuelle Gegenleistung zahlen zu müssen. Dies dient der
finanziellen Absicherung von Personen, um sie im Alter oder in
risikobelasteten Lebenssituationen vor Armut zu bewahren.
Rente vom Staat – die gesetzliche
Rentenversicherung
Die gesetzliche
Rentenversicherung gehört (wie auch die Pflegeversicherung )
zu den fünf Säulen unseres Sozialstaates. Anspruch
auf eine gesetzliche Rente haben Personen, die aufgrund ihres Alters nicht mehr erwerbstätig
sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit z.B. wenn eine
chronische Erkrankung vorliegt
oder wegen Todes von Angehörigen (Hinterbliebenenrente) zu beziehen.
Die Höhe der Rente ist abhängig davon, welchen Beitrag die
entsprechende Person in der Vergangenheit in die Versicherung
eingezahlt und ob sie die Mindestversicherungszeit erfüllt hat.
Rente
wegen Alters beziehen Personen für gewöhnlich ab dem 65. Lebensjahr
(Regelaltersgrenze); ab 2012 soll die Grenze schrittweise auf das 67.
Lebensjahr angehoben werden. Dabei
ist es unerheblich, ob der Rentner einen guten Gesundheitszustand
oder einen erhöhten Pflegebedarf (bei vorhandener Pflegestufe) oder Hilfebedarf bei der Betreuung hat.
Vorgesorgt – die
private Rentenversicherung
Zusätzlich
zur gesetzlichen Rente
ist die private Rentenversicherung eine populäre Form der Altersvorsorge .
Sie ist im Grunde eine Lebensversicherung, die das finanzielle Risiko
im Alter abdeckt. Dies kann auch mithilfe eine staatlich geförderten
Vorsorge wie der Riester- oder Rürup-Rente geschehen.