Es gibt zwei verschiedene Formen der
Rentenversicherung: Zum Einen gibt es die private Rentenversicherung,
hierbei ist die Grundlage ein Vertrag mit dem Rentenanbieter. Zum
Anderen gibt es die gesetzliche Rentenversicherung, die auf
gesetzlicher Grundlage basiert. Beide Formen meinen im Grunde jedoch
das Gleiche: der Versicherte leistet Beitragszahlungen und bekommt
dafür ab einem bestimmten Zeitpunkt regelmäßige Zahlungen oder
eine Einmalzahlung des angesparten Geldes (private Altersvorsorge)
Die gesetzliche Rentenversicherung in
Deutschland
Die gesetzliche Rentenversicherung ist
ein Versicherungszweig des Sozialversicherungssystems. Jeder Mensch, ausgenommen
selbstständige Personen, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert. Finanziert wird sie durch das Umlageverfahren, das
heißt Beiträge, die eingezahlt werden, werden unmittelbar für die
Finanzierung von Leistungen verwendet. Das SGB VI bildet die
gesetzliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung.
Die private Rentenversicherung
Die privater Rentenversicherung ist
eine Art Lebensversicherung, die dann greift, wenn der
Versicherungsnehmer sein Leben nicht mehr aus eigenen Mitteln
finanzieren kann oder möchte. Dafür muss er, wie bereits erwähnt,
im Vorfeld regelmäßige Beiträge an den Versicherungsträger
geleistet haben. Für die private Altersvorsorge gibt es verschiedene
Modelle, wie beispielsweise die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder
Aktienfond basierte Sparpläne.