Personen mit einer Gehbehinderung oder einer ausgeprägten
körperlichen Schwäche können einen Rollator als fahrbare
Gehhilfe benutzen. Der Rollator stützt dabei den Betroffenen
bei der Fortbewegung.
Rollator – Aufbau
In der Regel besteht der Rollator
aus einem Holz- oder Metallrahmen, zwei Handgriffen und vier Rädern.
Neuere Rollatoren haben die Räder in Form eines Trapezes
aufgestellt, weil das die größtmögliche Standsicherheit
gewährleistet. Es können auch Zubehörteile wie Stockhalter,
Sitzfläche oder Drahtkörbe angebracht werden.
Rollatoren – Nutzung
Es gibt verschiedene Modelle von
Rollatoren, die jeweils auf bestimmte Gehbehinderungen
abgestimmt sind. Da vor allem Senioren unter Multimorbidität
leiden, ist eine Zuordnung von einem bestimmten Modell zu einer
Krankheit nicht immer möglich. Um einen sicheren Umgang mit dem
Rollator zu gewährleisten, empfiehlt es sich, ein vorheriges
Training zu absolvieren. Dies wird unter anderem bei der
Rehabilitation angeboten.
Rollator - Kostenübernahme
Die Kostenübernahme geschieht in der
Regel über die Krankenkasse. Dazu muss der Betroffene sich vom Arzt
eine Hilfsmittelverordnung über einen Rollator erstellen
lassen. Spezielle Zusatzfunktionen müssen auf der Verordnung genau
beschrieben sein. Wird der Rollator nicht mehr benötigt, muss
er zurückgegeben werden.
Die Gehhilfe wird in Fachläden, aber
auch in Discountern angeboten und kostet zwischen 60 € und 400€.