Kostenfreie telefonische Beratung
0800.377 377 0
Deutschlands großes Portal für Betreuung und Pflege
 
 
 
Beratung
kostenlos und
persönlich
Ihr Name*
Ihre Rufnummer*
Ihre E-Mail-Adresse*
* Pflichtfeld
Glossar
 
 
 
Teaser-Pflege

Schonvermögen

In der Bundesrepublik Deutschland erhält Sozialleistungen nur, wer kein eigenes Vermögen hat. Dieses soll er zuerst verbrauchen, bevor er vom Staat unterstützt wird. Damit soll der Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten gesichert werden. Eine Ausnahme dabei ist das Schonvermögen. Das Schonvermögen ist eine bestimmte Summe, die nicht auf die Sozialleistung angerechnet wird.

 

Schonvermögen – Arten

 

Zum Schonvermögen gehören nicht nur Geldfreibeträge. Auch Fahrzeuge einer bestimmten Preisklasse und die Wohnung können zum Schonvermögen gezählt werden. Die Eigentumswohnung sollte dabei die Fläche von 120 m², das eigene Haus 130 m² nicht überschreiten.

 

Schonvermögen – Vermögensfreigrenzen

 

Je nach Sozialleistung unterscheiden sich die Vermögensfreigrenzen. In der folgenden Tabelle wird das Schonvermögen aufgelistet:

 

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

1.600,00 €

Grundsicherung für Menschen mit Erwerbsminderung

2.600,00 €

Hilfen des SGB XII Kapitel 6 - 9

2.600,00 €

Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuer, Vormund oder Pfleger (§ 1836c)

2.600,00 €

Arbeitslosengeld II

Zwischen 3.100,00 € und 9.750 €; Staffelung erfolgt nach Alter: 150,00 € pro Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100,00 €

 

Wenn mehr Vermögen vorhanden ist als das gesetzlich vorgeschriebene Schonvermögen muss es erst verbraucht werden, bevor Anspruch auf Leistungen besteht.

Teaser-Pflege
 
 
 
 
 
 
Lassen Sie sich individuell und kostenfrei beraten
0800.377 377 0
 
 
 
 
 
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Haben Sie eine Anmerkung? Können wir etwas verbessern?
Captcha Field
Schlecht lesbar? Neu laden
Bitte geben Sie die im Bild angezeigten Buchstaben ein: