Der Begriff Sehbehinderte ist
die umgangssprachliche Bezeichnung für Menschen mit einer
Sehbehinderung. Dieser Begriff wird dann verwendet, wenn –
ohne dass eine Verbesserung prognostiziert werden kann – die
Sehkraft einen bestimmten Prozentsatz unterschreitet. Die äußerste
Ausprägung einer Sehbehinderung ist die Blindheit.
Sehbehinderung –
Unterscheidungen
„Sehbehinderung“ (ab
Sehschärfe von 0,3 und darunter) ist die am geringsten ausgeprägte
Form. Stärkere Einschränkungen mit sich bringend folgen nun die
„körperlich wesentliche Behinderung“ (Sehschärfte zwischen 0,3
und 0,05), die „hochgradige Sehbehinderung“ (Sehschärfe
zwischen 0,05 und 0,02), die „Blindheit“ (Sehschärfe von
höchstens 0,02) und letzten Endes die „Vollblindheit“,
die auch Amaurosis genannt wird. Bei dieser schlimmsten Form findet
keinerlei visuelle Wahrnehmung – nicht einmal Lichtwahrnehmung –
statt.
Sehbehinderung – Synonyme und
verwandte Begriffe
Schwachsichtigkit
Fehlsichtigkeit
Sehfehler
Augenfehler
Sehschwäche
Farbenblindheit und Nachtblindheit sind
Sehbehinderungen, die anteilig Einschränkungen mit sich
bringen.
Sehbehinderung – Leistungen
Bundesweit gibt es das Blindengeld. Die
Regelungen für Sehbehindertengeld sind Ländersache und daher
nicht einheitlich geregelt. Das Saarland, Nordrhein-Westfalen und
Berlin gehören beispielsweise zu den Bundesländern, in denen
Sehbehinderte Anspruch auf Sehbehindertengeld geltend
machen können. Nahezu jedes Land hat einen eigenen Verband, der Sehbehinderte sowie blinde Menschen betreut und an den Sie
sich bei Fragestellungen zu Ansprüchen und gegebenenfalls
zusätzlichen Sozialleistungen wenden können.