SGB steht für Sozialgesetzbuch. In
Deutschland ist das SGB die systematische Zusammenfassung des
Sozialrechts. Im SGB sind also alle Bereiche geregelt, die dem
Sozialrecht zugeordnet werden. Nicht im SGB enthalten sind
sozialrechtliche Rechtsmaterialien, die einen zeitlichen bzw.
personell beschränkten Anwendungsbereich haben.
SGB - Gliederung
Das SGB gliedert sich in 12
verschiedene Teile, die sogenannten Bücher :
Das erste Buch (SGB I) stellt den
allgemeinen Teil der Sozialgesetzbücher dar, hierin befinden sich
Definitions- und Verfahrensvorschriften.
Im zweiten Buch (SGB II) werden die
Vorschriften für Grundsicherung für Arbeitssuchende erläutert.
Das dritte Buch (SGB III) beinhaltet
sämtliche Regelungen zur Arbeitsförderung.
Im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV)
finden sich die Vorschriften für die Sozialversicherung.
Das fünfte Buch (SGB V) fasst die
Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen.
Im sechsten Buch (SGB VI) werden die
Vorschriften für die gesetzliche Rentenversicherung zusammengefasst.
Das siebte Buch (SGB VII) regelt die
gesetzliche Unfallversicherung.
Im achten Buch (SGB VIII) ist die
Kinder- und Jugendhilfe geregelt.
Das neunte Buch (SGB IX) befasst sich
mit den Regelungen zur Rehabilitation und der Teilhabe behinderter
Menschen.
Das zehnte Buch (SGB X) beinhaltet die
Themen Verwaltungsrecht und Sozialdatenschutz.
Im elften Buch (SGB XI) finden sich die
gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung.
Im zwölften Buch (SGB XII) finden sich
alle Vorschriften zur Sozialhilfe.