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SGB

SGB steht für Sozialgesetzbuch. In Deutschland ist das SGB die systematische Zusammenfassung des Sozialrechts. Im SGB sind also alle Bereiche geregelt, die dem Sozialrecht zugeordnet werden. Nicht im SGB enthalten sind sozialrechtliche Rechtsmaterialien, die einen zeitlichen bzw. personell beschränkten Anwendungsbereich haben.

 

SGB - Gliederung

 

Das SGB gliedert sich in 12 verschiedene Teile, die sogenannten Bücher :

 

Das erste Buch (SGB I) stellt den allgemeinen Teil der Sozialgesetzbücher dar, hierin befinden sich Definitions- und Verfahrensvorschriften.

Im zweiten Buch (SGB II) werden die Vorschriften für Grundsicherung für Arbeitssuchende erläutert.

Das dritte Buch (SGB III) beinhaltet sämtliche Regelungen zur Arbeitsförderung.

Im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) finden sich die Vorschriften für die Sozialversicherung.

Das fünfte Buch (SGB V) fasst die Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen.

Im sechsten Buch (SGB VI) werden die Vorschriften für die gesetzliche Rentenversicherung zusammengefasst.

Das siebte Buch (SGB VII) regelt die gesetzliche Unfallversicherung.

Im achten Buch (SGB VIII) ist die Kinder- und Jugendhilfe geregelt.

Das neunte Buch (SGB IX) befasst sich mit den Regelungen zur Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen.

Das zehnte Buch (SGB X) beinhaltet die Themen Verwaltungsrecht und Sozialdatenschutz.

Im elften Buch (SGB XI) finden sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeversicherung.

Im zwölften Buch (SGB XII) finden sich alle Vorschriften zur Sozialhilfe.

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