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SGB V

 

Beim SGB V (5) handelt es sich um das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch der Bundesrepublik Deutschland. Es ist dem Sozialrecht untergliedert und trat am 01.01.1989 in Kraft, weshalb es der direkte Nachfolger der vorher geltenden Reichsversicherungsverordnung ist. In ihm finden sich alle Bestimmungen, die gesetzlichen Krankenkassen betreffend. Neben den allgemeinen Vorschriften finden sich im SGB V die gesetzlichen Bestimmungen zum versicherten Personenkreis. Weiterhin wird die Organisation der Krankenkassen bestimmt sowie deren Finanzierung.


Es ist ebenso das gesetzgebende Element, was den Aufenthalt in Rehabilitationseinrichtungen regelt.
Die Relevanz des SGB V für die Pflege besteht unter anderem in den dort verankerten Leistungen der häuslichen Krankenpflege, da diese nach der Verordnung durch einen Arzt von der Krankenkasse bewilligt werden müssen. Was den Aufenthalt in stationären Pflegeeinrichtungen angeht, ist das Pflegegesetz zuständig, welches im SGB XI geschrieben steht.

 

SGB V – Aufbau

 

Die Gesetzestextesammlung ist in zwölf Kapitel unterteilt; über 400 Paragraphen finden sich in dem Buch wieder, wobei einige dieser Paragraphen des SGB V durch Reformen entfallen sind.

 

SGB V - Gesetzestexte

 

Das komplette SGB V kann unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html nachgelesen werden.

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