Beim SGB V (5) handelt es sich
um das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch der Bundesrepublik Deutschland.
Es ist dem Sozialrecht untergliedert und trat am 01.01.1989 in Kraft,
weshalb es der direkte Nachfolger der vorher geltenden
Reichsversicherungsverordnung ist. In ihm finden sich alle
Bestimmungen, die gesetzlichen Krankenkassen betreffend. Neben den
allgemeinen Vorschriften finden sich im SGB V die gesetzlichen
Bestimmungen zum versicherten Personenkreis. Weiterhin wird die
Organisation der Krankenkassen bestimmt sowie deren Finanzierung.
Es
ist ebenso das gesetzgebende Element, was den Aufenthalt in
Rehabilitationseinrichtungen regelt.
Die Relevanz des SGB
V für die Pflege besteht unter anderem in den dort
verankerten Leistungen der häuslichen Krankenpflege, da diese nach
der Verordnung durch einen Arzt von der Krankenkasse bewilligt werden
müssen. Was den Aufenthalt in stationären Pflegeeinrichtungen
angeht, ist das Pflegegesetz zuständig, welches im SGB XI
geschrieben steht.
SGB V – Aufbau
Die Gesetzestextesammlung ist in zwölf
Kapitel unterteilt; über 400 Paragraphen finden sich in dem Buch
wieder, wobei einige dieser Paragraphen des SGB V durch
Reformen entfallen sind.
SGB V - Gesetzestexte
Das komplette SGB V kann unter
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html
nachgelesen werden.
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