Im SGB XI, dem Elften Buch
Sozialgesetzbuch, finden sich alle Gesetzestexte rund ums Thema
Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist
dem Sozialrecht untergliedert und trat am 01.01.1995 in Kraft.
Im SGB XI wird geklärt, wer
nach bundesdeutschem Recht zu den leistungsberechtigten Personen
zählt, wer versicherungspflichtig ist und welche Leistungen der Pflege wann
erbracht werden. Auch allgemeine Dinge wie die Organisation und
Finanzierung der Pflegeversicherung lassen sich hier
nachlesen. Weiterhin sehr wichtig: die Vorschriften, die alles zum
Thema private Pflegeversicherung regeln. Das SGB XI
beinhaltet außerdem die gesetzlichen Regelungen zur
Qualitätssicherung und andere Maßnahmen zum Schutz der
Pflegebedürftigen.
SGB XI - Anwendung
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ist
beispielsweise anzuwenden, wenn es um den Aufenthalt in einer
stationären Pflegeeinrichtung, beispielsweise einem Pflegeheim, geht. Weiterhin gibt es unter
anderem darüber Auskunft, welche Pflegeleistungen wie
vergütet werden und das Dinge wie Fahrtkosten oder Behördengänge
beispielsweise meist pauschal erstattet werden.
SGB XI – Aufbau
Genau wie das SGB V hat auch das
SGB XI 12 Kapitel. Diese sind in unterschiedliche Abschnitte,
Titel und letztens Endes Paragraphen unterteilt, von zuletzt
genannten gibt es im SGB XI 122 Stück.
Das SGB XI ist in seiner
Gesamtheit hier kostenfrei nachzulesen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_11/index.html