Kostenfreie telefonische Beratung
0800.377 377 0
Deutschlands großes Portal für Betreuung und Pflege
 
 
 
Beratung
kostenlos und
persönlich
Ihr Name*
Ihre Rufnummer*
Ihre E-Mail-Adresse*
* Pflichtfeld
Glossar
 
 
 
Teaser-Pflege

SGB XI

 

Im SGB XI, dem Elften Buch Sozialgesetzbuch, finden sich alle Gesetzestexte rund ums Thema Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist dem Sozialrecht untergliedert und trat am 01.01.1995 in Kraft.

Im SGB XI wird geklärt, wer nach bundesdeutschem Recht zu den leistungsberechtigten Personen zählt, wer versicherungspflichtig ist und welche Leistungen der Pflege wann erbracht werden. Auch allgemeine Dinge wie die Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung lassen sich hier nachlesen. Weiterhin sehr wichtig: die Vorschriften, die alles zum Thema private Pflegeversicherung regeln. Das SGB XI beinhaltet außerdem die gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung und andere Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen.

 

SGB XI - Anwendung

 

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ist beispielsweise anzuwenden, wenn es um den Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung, beispielsweise einem Pflegeheim, geht. Weiterhin gibt es unter anderem darüber Auskunft, welche Pflegeleistungen wie vergütet werden und das Dinge wie Fahrtkosten oder Behördengänge beispielsweise meist pauschal erstattet werden.

 

SGB XI – Aufbau

 

Genau wie das SGB V hat auch das SGB XI 12 Kapitel. Diese sind in unterschiedliche Abschnitte, Titel und letztens Endes Paragraphen unterteilt, von zuletzt genannten gibt es im SGB XI 122 Stück.

 

Das SGB XI ist in seiner Gesamtheit hier kostenfrei nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_11/index.html

 

Teaser-Pflege
 
 
 
 
 
 
Lassen Sie sich individuell und kostenfrei beraten
0800.377 377 0
 
 
 
 
 
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Haben Sie eine Anmerkung? Können wir etwas verbessern?
Captcha Field
Schlecht lesbar? Neu laden
Bitte geben Sie die im Bild angezeigten Buchstaben ein: