Mit einer teilstationären Aufnahme ist eine Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung für nicht länger als 24 Stunden gemeint. Diese kann auch am Wochenende stattfinden, ist jedoch von dem Betreiber abhängig. Die teilstationäre Unterbringung ist ein Mittelweg zwischen der ambulanten und der vollstationären Pflege.
Anbgebotsspektrum der teilstationären Altenhilfe
Die teilstationäre Pflege umfasst die Bereiche Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Diese Angebote sind geregelt in §41 SGB XI (Tagespflege und Nachtpflege) sowie §42 SGB XI (Kurzzeitpflege).
Vorteile der teilstationären Unterbringung
Die teilstationäre Altenpflege ermöglichst es älteren Menschen ihre Alltagskompetenzen zu erhalten und dabei ein Leben mit größtmöglicher Autonomie zu führen. Durch die Unterbringung in einer teilstationären Einrichtung besteht zu dem die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen. Ein weiterer Vorteil dieser Unterbringungsmöglichkeit ist die Entlastung der Angehörigen.
Entwicklung der teilstationären Unterbringung
Durch die schwierige Finanzierung der Plätze, die teilstationär sind, war diese Unterbringunsform lange Zeit eine Seltenheit. Erst durch Änderung der sozialen Pflegeversicherung, bei welcher die Pflegestufe 0 eingeführt wurde, wurden die Finanzierungsmöglichkeiten dieser Unterbringsform verbessert. So können aktuell 100€ im Monat als Betreuungsleistung beantragt werden, statt vorher 460€ im Jahr.