Altenhilfe ist ein Teil der Wohlfahrtspflege. Sämtliche Pflegeeinrichtungen sind dabei einem Träger zuzuordnen.
Dabei ist der Träger der Betreiber der Einrichtung. Er sorgt für finanzielle Mittel und ist der Arbeitgeber. Der Träger ist ferner Ansprechpartner wenn es um organisatorische Dinge geht.
Arten von Trägern
Es wird zwischen verschiedenen Trägerarten unterschieden. So differenziert man öffentliche, gewerbliche und freie Träger.
Öffentliche Träger sind staatliche Trägern, hierzu gehören staatliche Einrichtungen und Behörden und Kommunen.
Zu den freien Trägern gehören religiöse Einrichtungen wie die Caritas, oder weltliche, wie die AWO.
Gewerbliche Träger sind private Träger, die betriebswirtschaftliche Ziele verfolgen.
Verteilung der Träger
Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass öffentliche Träger der Sozialhilfe Einrichtungen nicht schaffen sollen, sofern freie Träger der Wohlfahrtspflege vorhanden sind oder ausgebaut und erschaffen werden könnten. Daher sollen freie Träger der Altenhilfe aus einer Bedarfsermittlung heraus Konzepte erstellen, und diese nach Möglichkeit realisieren.
Die einzelnen Träger in Deutschland setzen sich wie folgt zusammen:
10% öffentliche Trägerr
30%-60% freie Träger
1%-5% Stiftungen ohne Gewinnstreben
15% kleine private Träger
<15% große private Träger.