Zuzahlung, Selbstbeteiligung,
Selbstbehalt oder Kostenbeteiligung meint, bezogen auf
Krankenversicherungen, den Teil, den ein Versicherungsnehmer selbst
zu tragen hat.
Zuzahlung ist also ein Begriff für die
finanziellen Aufwendungen, die als Selbstbeteiligung übernommen
werden.
Bereiche, in denen Zuzahlung geleistet
werden muss, sind: Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte
(hier insbesondere Kosten für Unterkunft und Verpflegung),
Fahrkosten sowie Aufwendungen für häusliche Krankenpflege und
Haushaltshilfen. Des Weiteren muss Zuzahlung in Form der Praxisgebühr
je Quartal, für Arzneimittel und Präventions- bzw. Rehamaßnahmen
erbracht werden.
Die Höhe der jeweiligen Zuzahlung
beträgt grundsätzlich 10 Prozent, wobei mindestens 5, maximal
jedoch 10 Euro gezahlt werden müssen.
Bei der jeweiligen Krankenkasse kann
man außerdem einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Dieser
hat dann Erfolg, wenn innerhalb eines Kalenderjahres eine
Belastungsgrenze erreicht worden ist. Diese Grenze liegt bei 2
Prozent (bei chronisch Kranken 1 Prozent) des Bruttojahreseinkommens.
Da die Belastungsgrenze der Zuzahlung erst im Nachhinein wirksam wird
müssen Patienten alle Zahlungsbelege aufbewahren, erreicht ein
Versicherter im Laufe des Kalenderjahres die 2 %, so bekommt er für
das restliche Kalenderjahr eine Zuzahlungsbefreiung.
Durch die Regelung der Belastungsgrenze
sind frühere Regelungen wie Härtefall- oder Überforderungsklausel
nicht mehr gültig.