Ihre persönliche Entlastung für Haushalt
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Sie brauchen kleine Hilfen im Haushalt, Gespräche, Gesellschaft, Begleitung beim Einkaufen, für Arztbesuche oder zum Spazierengehen?
Wir sind gerne für Sie da, sprechen und lachen mit Ihnen, kommen zu Ihnen nach Hause, damit Sie sich weiter zu Hause wohlfühlen!
Seit 2017 haben alle Personen mit Pflegegrad zusätzlich einen Anspruch von 125,- pro Monat als Entlastungsleistung nach §45b SGB XI. Dieser Betrag muss nicht monatsweise abgerufen werden, sondern kann auch angespart werden. Des Weiteren kann die Hauswirtschaftsunterstützung ab Pflegegrad 2 über die Verhinderungspflege nach §39 SBG XI abgerechnet werden.
Wir können nach Paragraph 45a&45b mit der Pflegekasse direkt abrechnen.