Universeller Alltagshelfer; bei vorhandenem Pflegegrad nur Zuzahlung
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Seit 3 Jahren halte ich für Kunden ihre Wohnung sauber, erledige Gartenarbeiten, fahre mit ihnen zum Arzt, begleite sie beim Einkaufen, erledige ihre Postangelegenheiten und verbringe die Freizeit mit ihnen. Ich arbeite als selbstständiger Einzelunternehmer. Es wird eine monatliche Rechnung erstellt. Die Buchung erfolgt zum festen Stundensatz (incl. Autobenutzung); weitere Kosten entstehen nicht. Berufliche Erfahrungen als Koch, Erzieher, Sozialarbeiter und rechtlicher Betreuer vorhanden. Ab Pflegegrad 1 und Alter ab 50 Jahre ist eine Abrechnung über die Krankenkasse möglich (und somit Ihrerseits nur eine Zuzahlung erforderlich).