Putzdienst

Benötigt man Hilfe im Haushalt, sei es aufgrund mangelnder Zeit, körperlichen Einschränkungen oder einfach allein nicht zu bewältigender Arbeit, so lohnt sich ein sogenannter Putzdienst. Nicht nur in Privathaushalten, hier meist in Form einer privaten Putzfrau, sondern auch in vielen Unternehmen kommt regelmäßig ein professioneller Putzdienst zum Einsatz.

Aufgaben eines Putzdienstes

Ein Putzdienst kann im Haushalt verschiedene Aufgaben übernehmen. Eine Putzfrau ist dabei nur für die Säuberung der Wohnung zuständig, während eine Haushaltshilfe auch Haushaltsaufgaben wie Wäsche waschen und bügeln übernehmen kann. In großen Büros kommen meist professionelle Gebäudereinigungen zum Einsatz. Wichtig ist, dass man im Vorfeld vertraglich vereinbart, für welche Arbeiten der Dienstleister verantwortlich ist, sodass es zu keinen Missverständnissen oder Streitigkeiten kommen kann. In unserer Checkliste erfahren Sie, was Sie am ersten Tag mit Ihrer neuen Haushaltshilfe klären sollten.

Je nach Aufgabenbereich gibt es auch spezialisierte Putzdienste wie zum Beispiel eine Fensterreinigung oder eine Polsterreinigung – ein Vergleich verschiedener Anbieter kann sich also lohnen.

Putzdienst anmelden und von der Steuer absetzen

Bei einer regelmäßigen monatlichen Bezahlung von bis zu 450€ muss der Auftraggeber seine Putzhilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Damit ist der Putzdienst automatisch gesetzlich unfallversichert. Alternativ kann auch ein Dienstleister über eine Agentur angestellt werden.

Wie bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen auch können bis zu 20% der Kosten für den Putzdienst von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür sind eine Quittung und Bezahlung per Überweisung.

In unserem Magazin finden Sie mehr zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.