Ein durch den
Babysitter verursachter Schaden ist zwar selten, muss aber abgedeckt sein. So etwas ist immer unangenehm und sollte durch eine Versicherung geregelt sein. Der Arbeitgeber, also die Eltern, tragen die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für im
Haushalt beschäftigte Personen. Dies gilt natürlich nur für ordnungsgemäß angemeldete Tätigkeiten. Da gerade bei Schülern und Studenten oft "schwarz" oder geringfügig gearbeitet wird, springt hier für Schäden durch den Babysitter bei Schülern und Studenten in der Regel die Haftpflichtversicherung der Eltern des Babysitters ein.
Sie sollten aber abklären, ob darüber hinaus noch Versicherungsbedarf für Schäden oder Unfälle besteht und sich dies auch (von der Versicherung) schriftlich bestätigen lassen. Wichtig ist, dass eine reguläre private Haftpflichtversicherung des Babysitters auf "Betreuung im Auftrag" erweitert wurde, um in Anspruch genommen zu werden.
Zwei Tipps:
- Stellen Sie ruhig die Frage nach der Versicherung, das macht einen seriösen und umsichtigen Eindruck gegenüber den Eltern. Das Vertrauen kann dadurch sicherlich wachsen.
- Wenn Schäden auftreten, direkt den Eltern Bescheid geben, Ihre Offenheit - die in diesem Moment sicherlich nicht so angenehm ist - wird mit Sicherheit nicht so schlimm wie ein "verschwiegenes" Malheur.