Vertrag und Versicherung bei einem Minijob

Bei einer Beschäftigung von bis zu 450 Euro pro Monat müssen die Arbeitgeber den Betreuer oder Dienstleister nach dem Haushaltsscheck-Verfahrens bei der Minijob-Zentrale  der Deutschen Rentenversicherung der Knappschaft Bahn See anmelden. Dazu kommt, dass der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben bezahlen muss.   Bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro muss der Arbeitnehmer normal versteuert werden. Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Während bis zu einem Bruttolohn von 450 Euro die Sozialversicherungsbeiträge komplett vom Arbeitgeber übernommen werden, steigen die Beiträge des Arbeitnehmers linear bis sie bei einem Einkommen von 850 Euro genauso hoch wie für die Arbeitgeber sind.   Bitte informieren Sie sich bei der Minijob-Zentrale über alle aktuellen Bestimmungen und Gesetzmäßigkeiten.