Wann muss ich meine Tätigkeit als Tierbetreuer gewerblich anmelden?

Wer fremde Tiere (z.B. Hunde, Katzen etc.) pflegt oder betreut, übernimmt vielmehr eine ganz besondere Verantwortung, so dass das professionelle Arbeiten als Tiersitter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Wer daher als gewerblicher Tiersitter Hunde von Dritten betreuen will, benötigt dafür gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) eine Erlaubnis. Melden Sie bitte ein Gewerbe an, wenn Ihre Tätigkeit als Tierbetreuer:  
  • nach außen gerichtet ist.
  • selbständig (nicht freiberuflich) ist.
  • planmäßig auf gewisse Dauer ausgeübt wird.
  • zum Zweck einer Gewinnerzielung ausgeübt wird.