Pflegeerlaubnis

Die Pflegeerlaubnis oder auch Erlaubnis zur Kindertagespflege ist eine Bescheinigung, die Kindertagespflegepersonen wie Tagesmütter und Tagesväter vom örtlichen Jugendamt ausgehändigt bekommen. Sie ist maximal fünf Jahre lang gültig; danach ist eine Qualitätsüberprüfung notwendig. Eine Pflegeerlaubnis berechtigt zur Betreuung von maximal fünf Kindern. Das Jugendamt kann die erlaubte Anzahl an betreuten Kindern einschränken oder bei entsprechender pädagogischer Ausbildung je nach Landesrecht anheben. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in § 43 des 8. Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt. Kindertagespflegeperson finden - Kind in guten Händen Für mehr Informationen zum Thema Kindertagespflege lesen Sie doch einfach unsere übersichtliche Checkliste „Wie werde ich Kindertagespflegeperson?“.

Wann ist eine Pflegeerlaubnis notwendig?

Jede Person, die regelmäßig mehr als 15 Stunden pro Woche und über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten außerhalb der elterlichen Wohnung gegen ein Entgelt Kinder betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Neben dieser Grundregel der Betreuung gibt es weitere Sonderregelungen, über die jedes Jugendamt Auskunft gibt.

Pflegeerlaubnis -Voraussetzungen

Es gibt folgende Voraussetzungen für die Aushändigung einer Pflegeerlaubnis:
  • Pädagogische Eignung
  • Räumliche Eignung
  • Gesundheitliche Eignung

Pädagogische Eignung für eine Pflegeerlaubnis

Grundsätzlich sollte jede Person, die in der Kindertagespflege arbeiten möchte, bereits Erfahrung in der Kinderbetreuung und Spaß an der Arbeit mit Kindern haben. Auch Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Organisationsfähigkeit, Geduld, respektvolles Verhalten gegenüber den Kindern und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern sind wichtige persönliche Voraussetzungen. Um alle Grundlagen für die Arbeit als Tagespflegeperson zu erlernen, muss jeder Anwärter einen speziellen Kurs absolvieren, der verschiedene Module beinhaltet. Die Dauer dieses Kurses zur Grundqualifizierung variiert in unterschiedlichen Städten stark und reicht von 40 Stunden bis hin zu 160 Stunden. Zudem muss ein erfolgreicher Abschluss in einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind / Säugling nachgewiesen werden. Mancherorts reicht den Jugendämtern eine Ausbildung zur Erzieherin oder ein Universitätsabschluss im Fach Pädagogik nicht aus, sodass ein spezieller Kurs trotzdem absolviert werden muss. Jede Person, die eine Pflegeerlaubnis besitzt und behalten möchte, ist dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. Lesen Sie in unserem Magazin mehr zum Thema Fortbildung für Tagespflegepersonen.

Räumliche Eignung für eine Pflegeerlaubnis

Bevor eine Pflegeerlaubnis ausgehändigt wird, werden auch die Räumlichkeiten der Person begutachtet. Diese müssen kindgerecht und sicher ausgestattet sein. Die Kinder sollen zudem ausreichend Platz zum Spielen, Essen und Schlafen haben. Dazu ist geeignetes Spielzeug bereitzustellen und ein Ruhe- und Rückzugsplatz einzurichten. Wichtige Aspekte bei der Begutachtung sind außerdem Hygiene, sowie Parks, Wälder oder Wiesen in erreichbarer Nähe für gute Möglichkeiten zum Spielen in der Natur.

Gesundheitliche Eignung für eine Pflegeerlaubnis

Jeder Interessierte muss dem Jugendamt ein Gesundheitszeugnis sowie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Eine Tagespflegeperson muss körperlich und psychisch gesund und belastbar sein.

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