Zugehfrau

Begriff der „Zugehfrau“ ist heutzutage wenig gebräuchlich. Man versteht darunter im Allgemeinen das Hauspersonal, welches vor allem in Privathaushalten tätig ist. Die Aufgaben einer Zugehfrau können variieren. In manchen Haushalten übernimmt sie die Aufgabe der Putzfrau, während sie in anderen als Haushaltshilfe, in allen Bereichen tätig ist. Der Begriff Zugehfrau wird auch heute noch regional verwendet und ist vor allem im bayrischen Sprachgebrauch anzutreffen.

Die Zugehfrau und ihr Aufgabengebiet

Das Aufgabengebiet der Zugehfrau kann alle Tätigkeiten umfassen, die in einem Haushalt anfallen können. Dazu zählt unter anderem das Einkaufen und Einlagern von Lebensmitteln, die Wäschereinigung, die Essenszubereitung sowie die Reinigung der Wohnung. Auch die Kinderbetreuung kann von der Zugehfrau übernommen werden.

Wie kann man als Zugehfrau tätig werden?

Normalerweise sind es vor allem Frauen, die als Zugehfrau tätig werden. Es werden keine besonderen, offiziell anerkannten Qualifikationen vorausgesetzt. Dennoch sollte eine Zugehfrau einige Eigenschaften mitbringen, um ihrer Arbeit erfolgreich nachgehen zu können. So sollte man bedenken, dass die Arbeit im Haushalt oftmals körperlich anstrengend sein kann. Man sollte also auch in der Lage sein, gelegentlich schwere Arbeit verrichten zu können. Auch gewisse Erfahrungen und Kenntnisse in der Haushaltsreinigung sollten vorhanden sein. Bei Familien mit Kindern ist es zudem sinnvoll, gut mit Kindern umgehen zu können.

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