Unsere heutige Zahl der Woche ist die 1. Denn zum 1. Januar des kommenden Jahres enden die Bestandsschutz- und Übergangsregelungen für Minijobber. Aber was bedeutet das? Durch die Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte auf monatlich 450 Euro zum 1. Januar 2013, verschob sich die Verdienstgrenze für Beschäftigte in der Gleitzone von ehemals 400,01 Euro bis 800 Euro auf 450,01 Euro bis 850 Euro. Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2013 zwischen 400,01 und 450,00 Euro verdient haben, bestand bis zum 31. Dezember 2012 Versicherungspflicht – obwohl die Voraussetzungen eines 450-Euro-Minijobs vorlagen. Diese Übergangsregelung endet nun am 31. Dezember 2014! Eine Beschäftigung in der Gleitzone wird ab dem 1. Januar 2015 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Der sozialversicherungstechnische Status ändert sich insofern, dass keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung, der Kranken- und Arbeitslosenversicherung mehr besteht. Die Rentenversicherung bleibt bestehen, jedoch kann man sich von dieser Verpflichtung auf Antrag befreien lassen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer bei der Krankenkasse ab- und bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Wenn Sie mehr über die auslaufenden Übergangsregelungen lesen möchten, dann informiert Sie das FAQ der Minijob-Zentrale ab Frage 74.
Quelle: die minijobzentrale (2014): Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen zum 31. Dezember 2014 aus, am 3. Dezember 2014, in: Minijob zentrale Online vom 12. November 2014, http://www.minijobzentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/03_container_news/14_11_12_Uebergangsregelungen_fallen_weg.html (Stand 4.12.14)