Zahl der Woche: 32,2

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Eltern benötigen ausreichende Betreuungsangebote für ihre Kinder. Staatlichen Kindertagesstätten kommt dabei eine führende Rolle zu. Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlichen geförderten Betreuungsplatz. In welchem Umfang dieses Angebot genutzt wird, ergaben Untersuchungen des Statischen Bundesamts. Demnach waren am 1. März 2014 32,3 Prozent der unter drei jährigen Kinder mit Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagesbetreuung. 25 Jahre nach dem Fall der Mauer ist weiterhin ein deutlicher Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern zu verzeichnen. So lag die Betreuungsquote in Westdeutschland bei nur 27,4 Prozent, wohingegen die Betreuungsquote in Ostdeutschland mit fast 52 Prozent fast doppelt so hoch war. Das von der Bundesregierung im Jahr 2008 anvisierte Ziel wurde somit nur teilweise erreicht. Private Betreuungsangebote bieten Eltern ohne Betreuungsplatz für Ihre Kleinsten weiterhin eine wichtige Alternative.

Statistisches Bundesamt (destatis)(2014): Fast jedes dritte Kind unter 3 Jahren am 1. März 2014 in Kindertagesbetreuung https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/09/PD14_313_225.html (Stand 07.11.2014)