Zahl der Woche: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1.908 Euro erhöht
Bundestag und Bundesrat beschlossen Ende Juli das „Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags“. Alleinerziehende Mütter und Väter können sich über eine Erhöhung des Entlastungsbetrages freuen.
Seit 2004 war der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b Einkommensteuergesetz) unverändert. Nun haben sich Bund und Länder dazu entschieden, den Betrag von bisher 1.308 Euro auf 1.908 Euro zu erhöhen.
Damit reagiert die Gesetzgebung auf die in den vergangenen elf Jahren gestiegenen Lebenshaltungskosten. Zudem kommt die Gesetzesanpassung der Mehrfachbelastung aus Kindererziehung und Arbeit entgegen, der alleinerziehende Eltern in einem besonderen Maße ausgesetzt sind.
Den Anspruch können alleinerziehende Eltern rückwirkend ab 2015 geltend machen. Ab dem zweiten Kind, das im Haushalt des alleinerziehenden Steuerzahlers lebt, erhöht sich der Freibetrag dann um je 240 Euro. Dazu genügt eine Beilage zur Steuerklärung, die kostenlos im Internet zu finden sind. Hier ein Beispiel für das Bundesland Berlin.
Doch wie wirkt sich die erhöhte Entlastung aus? Wenn Sie alleinerziehend sind und uns mitteilen möchten, was das neue Gesetz konkret für Ihren Alltag bedeutet, freuen wir uns auf Ihre Kommentare auf unserer Facebook-Seite.
Quellen:
Deutsche Steuergesellschaft (2015): Steuerentlastung beschlossen, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende werden erhöht; Mitteilung vom 24.07.2015; http://www.dstg.de/archive/298/Grundfreibetrag,-Kinderfreibetrag,-Kindergeld-und-Entlastungsbetrag-f%C3%BCr-Alleinerziehende-werden-erh%C3%B6ht.html (Stand: 06.08.2015)
Service-Portal Berlin (2015): Entlastung für Alleinerziehende; https://service.berlin.de/dienstleistung/325325/ (Stand:06.08.2015)