Zahl(en) der Woche: 6/15/24



Unsere Zahlen der Woche widmen sich heute dem neuen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Laut Bundesregierung beinhaltet dies zeitgemäße Erweiterungen der bereits bestehenden Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze.

Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es ab Januar 2015 Beschäftigten, sich für maximal sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um mehr Zeit für die Pflege eines nahen Angehörigen zu haben. Ebenfalls kann für diese Zeit auch in Teilzeit gearbeitet werden.

Mit dem neuen Familienpflegezeitgesetz haben Beschäftigte darüber hinaus einen rechtlichen Anspruch auf die Verkürzung ihrer Erwerbsarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche. Dies ist für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten möglich.

Nicht zuletzt wurde einer der zentralen Begriffe, der des „nahen Angehörigen“, erweitert. Seit Beginn des Jahres schließt dieser neben den eigenen Eltern, Großeltern und Geschwistern, nun auch Stiefeltern, Partner in einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft sowie Schwägerinnen und Schwäger mit ein. Der Begriff der Familie wurde damit zeitgemäß erweitert, die Pflege dieser wird so ermöglicht.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier, um auf die Informationsseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu gelangen.



Quelle: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)(2015): Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz, http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=183784.html, (Stand: 27.01.2015)