Mit Förderung zum Eigenheim: Das Baukindergeld erklärt

Das Baukindergeld ist spätestens seit dem 18. September 2018 in aller Munde. Denn seit diesem Stichtag kann die Förderung zum Erwerb von Wohneigentum, auch KfW 424 genannt, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) beantragt werden. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Wie stellen Sie den Antrag und was benötigen Sie dafür?

 

Bereits nach dem Zusammenschluss der neuen Bundesregierung und den damit einhergehenden Koalitionsverhandlungen stand die Förderung bauwilliger Familien im Fokus. Lange war unklar, wie die Bedingungen für das Baukindergeld konkret aussehen sollen und welche Behörde die Anträge überhaupt bearbeitet. Mittlerweile sind die Eckdaten geklärt und das Baukindergeld wird rückwirkend zum Januar 2018 bewilligt. Ziel der Förderung ist es, bauwilligen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern.

Baukindergeld: die Faktenlage

Beantragt werden kann die Förderung bzw. das Baukindergeld, wenn die folgenden Voraussetzungen von der bauwilligen Familie erfüllt werden:

• Die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag wurde frühestens am 1. Januar 2018 erstellt bzw. erteilt.

• Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Familie beträgt maximal 75.000 Euro plus einem Freibetrag pro Kind von 15.000 Euro.

• Der Antragsteller muss laut Grundbucheintrag zumindest zu 50% Eigentümer der Immobilie sein.

• Mindestens eins der Kinder ist unter 18 Jahre alt und lebt in der Immobilie.

• Der Antragsteller nutzt die Immobilie als Hauptwohnsitz und ausschließlich für private Zwecke.

Wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann der Antrag gestellt werden. Gefördert werden Baufamilien dann mit einer Auszahlung von 1.200 Euro im Jahr je Kind für einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren.

Mit wieviel Baukindergeld kann ich rechnen?

Die Vereinbarung der Bundesregierung sieht vor, bauwillige Familien mit je 1.200 Euro pro Kind und Jahr zu fördern. Von diesem Zuschuss kann dann für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren profitiert werden – vorausgesetzt, die Immobilie wird von der Familie als Wohneigentum genutzt und das Haushaltseinkommen überschreitet die festgesetzte Grenze nicht. Basierend auf der Kinderanzahl, hätten Sie Anspruch auf folgendes Baukindergeld (Beispielrechnungen):

 

Anzahl der Kinder

Maximales Einkommen

Höhe des Baukindergeldes nach 10 Jahren

 

1

90.000 Euro

12.000 Euro

2

105.000 Euro

24.000 Euro

3

120.000 Euro

36.000 Euro

Wie beantrage ich die Förderung?

In den Jahren 1996 bis 2005 konnten Bauwillige in der Bundesrepublik von der sogenannten Eigenheimzulage profitieren, die stark an das Baukindergeld erinnert und damals über die zuständigen Finanzämter abgewickelt wurde. Nun entscheidet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Bewilligung der Förderungen. Um die Antragstellung so einfach wie möglich zu gestalten, bietet die KfW ein Onlineformular für alle Antragsteller, in dem ganz einfach und unkompliziert die ersten Angaben gemacht werden können. Erfragt werden dabei beispielsweise personenbezogene Daten, Angaben zur Art der Immobilie und wie hoch das zu versteuernde Haushaltseinkommen ausfällt.

Nach Absenden des Antrags muss der bauinteressierte Antragsteller seine Identität per PostIdent nachweisen. Im nächsten Schritt fordert die Bank Sie dann auf, die notwendigen Nachweise im Onlineportal hochzuladen – erst dann beginnt die KfW mit der Bearbeitung des Antrags. Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:

• Einkommensteuerbescheide aller erwerbstätigen Familienmitglieder, die in der Immobilie leben

• Meldebescheinigungen aller Familienmitglieder

• Grundbuchauszug zum Nachweis der Eigentumsverhältnisse

Hinweis: Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Anträgen kündigte die KfW bereits lange Bearbeitungszeiten an. Auch die Nachweise können frühestens im März 2019 im Portal hochgeladen werden. Die ersten Auszahlungen des Baukindergeldes erfolgen somit vermutlich nicht vor Mitte 2019.

Entlastet das Baukindergeld wirklich bauwillige Familien?

Grundsätzlich handelt es sich beim Baukindergeld um eine Förderung und somit natürlich auch um eine Entlastung. Allein aus Gründen der Altersvorsorge ist der Erwerb einer Immobilie für viele Familien sinnvoll. Das Baukindergeld kann hier als echte Erleichterung dienen. Wer aber nur wegen des Baukindergeld baut, sollte sich die Entscheidung reiflich überlegen. Denn eine Förderung sollte nicht als Finanzierung betrachtet werden, sondern eher als Bonus. Wenn die Auszahlung des Baukindergeldes nach zehn Jahren endet, müssen die Rückzahlungen nämlich trotzdem zuverlässig getätigt werden.

Zudem ist fraglich, inwieweit die Kaufpreise von Immobilien und die Grundstückspreise durch das Baukindergeld und die damit einhergehende erhöhte Nachfrage steigen werden. Die finanzielle Belastung bauwilliger Familien wäre dann unwesentlich geringer als vor der Förderung oder sogar gleich. Doch diese Entwicklung gilt es, auf lange Sicht zu beobachten… Wer den Traum von den eigenen vier Wänden hegt und alle Voraussetzungen für das Baukindergeld erfüllt, sollte es in jedem Fall beantragen. Gerade bei niedrigen Zinsen ist der Erwerb einer Immobilie durchaus sinnvoll. Mithilfe der Förderung können sich Familien den Traum vom eigenen Zuhause leichter erfüllen.

 

 

Über Nicole Herbelschmidt

Nicole Herbelschmidt ist Head of Content Marketing bei Neuraum Ventures und mit ihrem Team für die inhaltliche Ausrichtung des Portals Fertighaus.de verantwortlich. Dabei handelt es sich um Deutschlands größtes Hausbauportal, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Bauinteressenten bei ihrem Bauvorhaben zu unterstützen. Mehr Informationen rund um das Thema Baukindergeld finden Sie hier.


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