Fragen aus Sicht des Arbeitgebers
Zunächst einmal vorweg: Die Anmeldung Ihres Alltagshelfer ist denkbar einfach! Hier erklärt die Minijob-Zentrale mit
zwei Kurzfilmen, wie leicht die Anmeldung ist und warum sich dabei Geld sparen lässt. Und nun zu den Fragen rund um die Anmeldung bei der Mini-Job Zentrale:
1. Wenn ich jemanden als Haushaltshilfe über einen Minijob anstelle, kann ich das von der Steuer absetzen? Wie funktioniert das im Lohnsteuerformular?
Ja, als Arbeitgeber können Sie 20 Prozent der Kosten, bis zu 510 Euro im Jahr, von der Steuer absetzen. Dazu gilt: Die Summe Ihrer pauschalen Abgaben beträgt maximal 14,44 Prozent des gesamten Arbeitsentgelts. Bei einer Beschäftigung von beispielsweise 200,- Euro im Monat beträgt der Mehraufwand für Sie 23,12 Euro. Sie zahlen einen anderen Arbeitsentgeltbetrag? Dann einfach die Summe in den Haushaltsscheck-Rechner auf
www.minijob-zentrale.de eingeben. Hier erhalten Sie direkt Antwort! Sie erhalten als Arbeitgeber von Minijobs in Privathaushalten nach Ablauf eines Kalenderjahres von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt, aus der die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben hervorgehen. Im Lohnsteuerformular sind diese Ausgaben unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ einzutragen.
2. Wie ist man rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man eine Haushaltshilfe nur sehr wenige Stunden im Monat und damit zu einem eher sehr geringen Entgelt (z. B. 4 h, 50 €/ Monat) einsetzen möchte?
Auch hier ist die Anmeldung für Ihren Helfer verpflichtend. Dadurch ist Ihr Minijobber gesetzlich unfallversichert und Sie als Arbeitgeber entgehen dem möglichen Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
3. Was bedeutet „regelmäßig“ im Haushalt angestellt – zum Beispiel für einen sporadisch eingesetzten Babysitter?
Generell können Sie sich merken: Bei gelegentlichen Gefälligkeitsdiensten handelt es sich nicht um einen Minijob. Kommt die Hilfe aber wiederkehrend, egal ob einmal oder mehrfach pro Monat, und verdient monatlich bis zu 450 Euro, ist es ein Fall für die Minijob-Zentrale. In diesem Fall sollten Sie sie unbedingt anmelden.
4. Was, wenn der Babysitter unter 18 Jahre alt ist?
Auch hier gilt: Wenn Sie regelmäßig auf eine Hilfe vertrauen, auch wenn Sie unter 18 Jahre alt ist, ist es ein Fall für die Minijob-Zentrale. Für den Unfallversicherungsschutz spielt es auch keine Rolle, ob Schüler oder Studenten familienversichert sind. Nur durch eine Anmeldung Ihres Minijobbers sind Sie als Arbeitgeber bei Unfällen rundum abgesichert.
5. Was kann mir als Arbeitgeber passieren, wenn ich meine Haushaltshilfe nicht anmelde?
Wenn Sie Ihre Hilfe unangemeldet beschäftigen, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Gefährlich kann die illegale Beschäftigung aber auch aus anderen Gründen werden: Unangemeldete Haushaltshilfen sind nicht offiziell bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet. Verletzt sich Ihre Hilfe bei der Arbeit, können Sie als Arbeitgeber von der Unfallversicherung zur Verantwortung gezogen werden – und das kann teuer werden.
6. Gibt es ein elektronisches Anmeldeformular?
Ja! Unter
www.minijob-zentrale.de steht das Formular zum Haushaltsscheck-Verfahren bereit. Als Arbeitgeber können Sie das einseitige Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Minijob-Zentrale schicken. Alles andere läuft dann automatisch. Wenige Minuten sollten für die Anmeldung reichen.
Fragen aus Sicht des Arbeitnehmers
1. Wird mit der Anmeldung auch ein Teil in meine Rentenkasse gezahlt?
Ja. Seit Jahresbeginn sind alle neu eingestellten Minijobber rentenversicherungspflichtig. Dadurch erwerben Sie volle Rentenansprüche und zahlen dafür, nach Absenkung des allgemeinen Rentenbeitrags, nur noch 13,9 statt 14,6 Prozent Ihres Gehalts in die Rentenkasse ein.
2. Wenn ich nur einige Monate im Jahr arbeite, kann ich dann auch entsprechend mehr in diesen Monaten verdienen?
Leider nein, da spielt der Gesetzgeber nicht mit. Die maximale Verdienstgrenze von 450 Euro bezieht sich auf den jeweiligen Monat, in dem Sie als Minijobber arbeiten. Die Verdienstgrenze wurde Anfang 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben, sodass nun jeder Minijobber monatlich mehr verdienen kann.
3. Kann ein Minijobber mehrere Minijobs annehmen? Wie viel kann ein Minijobber insgesamt verdienen?
Ja, als Minijobber können Sie mehrere Arbeitsverhältnisse auf Minijob-Basis annehmen. Entscheidend ist, dass Ihr Gesamtverdienst, also die einzelnen Gehälter addiert, die maximale Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat regelmäßig nicht übersteigt.
4. Wer hilft bei der Bürokratie, wenn der Job mehr als 450 Euro beinhaltet?
Aktuell können Sie als Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Alles, was darüber liegt, ist kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und wird daher wie ein ganz normales Arbeitsverhältnis behandelt. Ansprechpartner dafür sind für Sie in erster Linie Ihre Krankenkasse oder auch Arbeitnehmerverbände.
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* Mit dieser Übersichtl möchten wir Ihnen eine erste Orientierung geben. Sie ersetzen keine fachmännische oder individuelle Beratung und erheben keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit