Entrümpelung

Die Gründe für eine Entrümpelung können vielfältig sein, so zählen unter anderem der Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim, der Tod einer Person oder auch eine Auswanderung zu solchen Gründen. Zudem kann die Entrümpelung durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden, beispielsweise, wenn der Mieter unauffindbar ist und man alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Aber auch ohne besondere Gründe kann sich zu viel Hausrat angesammelt haben, sodass eine Entrümpelung vorzunehmen ist. Vor der Entrümpelung lohnt es sich zu schauen, welchen Hausrat man noch veräußern kann und welchen nicht.

Entrümpelungen auf eigene Faust

Wenn man sich entscheidet, die Arbeit auf sich zu nehmen und die Entrümpelung auf eigene Faust durchzuführen, benötigt man in erster Linie einen Container, in dem der Hausrat Platz findet. Des Weiteren sollte man aussortieren, welchen Hausrat man weiter verwerten möchte und bei welchem es sich keinesfalls mehr lohnt. Zudem sollte man die Masse des Hausrates nicht unterschätzen. Auch wenn es sich um einen Privathaushalt handelt, kann sich über die Jahre hinweg dennoch einiges angesammelt haben.

Entrümpeln durch Dritte

Wer sich entscheidet, die Entrümpelung durch Dritte durchführen zu lassen, sollte diese rechtzeitig buchen und sich vor allem damit vertraut machen, welche Leistungen angeboten werden und welche nicht. So ist die Weiterveräußerung von „brauchbarem“ Hausrat nicht immer beinhaltet. Bei der Entrümpelung durch Dritte handelt es sich um eine entgeltliche Dienstleistung. Weitere Begriffe zum Buchstaben E: