Hundepensionen

Unter Hundepensionen versteht man eine zeitliche begrenzte und betreute Unterkunft für Hunde. Gegen ein Entgelt wird der Hund dort über einen bestimmten Zeitraum von Hundesittern beaufsichtigt und im Krankheitsfall auch ärztlich betreut.

Unterbringung in Hundepensionen

Bei fast allen Hundepensionen ist es unerlässlich, dass der Hund geimpft ist und einen gültigen Impfpass führt. Da die Hunde dort meist zusammen untergebracht sind und nicht voneinander isoliert leben, möchte man die Ansteckungsgefahr so niedrig halten und die Verbreitung von Infektionskrankheiten weitgehend vermeiden. Außerdem sollten die Hundepensionen vor dem Aufenthalt über Krankheiten, Medikamente und Verletzungen des Hundes in Kenntnis gesetzt werden, um den Tieren eine optimale Betreuung zu bieten. Die Fütterung in Hundepensionen erfolgt meist für alle Hunde gleichzeitig und etwa 2mal am Tag. Sollte ein Tier einen anderen Rhythmus gewohnt sein, sollte das vorher mit der Hundepension abgesprochen und angepasst werden. Auch bei speziellen Futtervorlieben sollte man vorher mit den Betreuern in Kontakt treten.

Haftung von Hundepensionen bei einem Unfall

In seltenen Fällen kann es auch zu Verletzungen des Tieres in Hundepensionen kommen. Diese können leicht beim Spielen mehrerer Hunde entstehen. Hundehalter sollten sich vorher die Geschäftsbedingungen der Hundepensionen genau ansehen. Oftmals schließen diese die Haftung ihrerseits darin aus, sodass der Hundehalter selbst für die entstandenen Tierarztkosten aufkommen muss. Hundepensionen setzen in der Regel voraus, dass der Halter über eine Hundehaftpflicht- bzw. Hundekrankenversicherung verfügt. Weitere Begriffe zum Buchstaben H: