In einem Miethaus müssen vielen Regeln und Pflichten beachtet werden, die unter anderem in einem Mietvertrag aufgeführt sind. Auch die
Treppenhausreinigung kann ein solcher vertraglicher Bestandteil sein, nämlich dann, wenn die Reinigung durch den Mieter selber in dem Mietvertrag vereinbart wurde. Daher ist es wichtig, dass man sich im Vorfeld den Mietvertrag genau durchliest beziehungsweise bei Besichtigung oder Übergabe der Wohnung fragt, wer für die Treppenhausreinigung verantwortlich ist.
Treppenhausreinigung selber durchführen
Es muss allerdings nicht zwingend vorgegeben sein, dass die
Treppenhausreinigung durch den Mieter abgedeckt wird. Meist wird diese nämlich durch ein beauftragtes Unternehmen oder eine
Reinigungskraft durchgeführt. Falls man aber selbst einen Teil der Treppenhausreinigung übernehmen soll, sollte man sich genau informieren, für welchen Teil des Treppenhauses man zuständig ist.
Treppenhausreinigung durch Unternehmen
Auch Unternehmen führen die
Treppenhausreinigung durch und verlangen hierfür, wie für alle Dienstleistungen üblich, ein Entgelt. Der Mieter muss sich also nicht selbst um die Reinigung kümmern, muss aber in aller Regel die Kosten mittragen. Diese stellen dann nämlich einen Teil der Nebenkosten dar und mit Unterschreiben des Mietvertrages erklärt sich der Mieter hiermit auch einverstanden.
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