Treppenreinigung

  Die Treppenreinigung ist ein Thema, mit dem man sich heutzutage als Mieter einer Wohnung fast gar nicht mehr befassen muss. Üblicherweise wird die Reinigung durch Reinigungsunternehmen durchgeführt, wobei die Kosten dann auf die Nebenkosten umgelegt werden. Es kann aber auch passieren, dass im Mietvertrag explizit vereinbart wird, dass man selbst für die Treppenreinigung zu sorgen hat.

Treppenreinigung aus eigener Hand

Ist im Mietvertrag die Treppenreinigung durch den Mieter vereinbart, sollte man sich auch an diese Regelung halten, da es sich sonst um eine Missachtung der vertraglichen Bestandteile handelt und dann ein solcher Vertrag abgemahnt oder gekündigt werden kann. Heutzutage ist es jedoch unüblich, dass die Reinigung der Treppen durch die Mietparteien übernommen wird.

Treppenreinigung durch Unternehmen

Meist wird die Treppenreinigung heutzutage durch Unternehmen erledigt, die von der Hausverwaltung beauftragt werden. Die Reinigungskosten für diese Treppenreinigung werden via Nebenkosten auf die Mieter umgeschlagen, da dieser Service keinesfalls kostenlos ist.

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