Eine Perle für den Haushalt gefunden zu haben, die genauso gut putzt und bügelt, wie man es sich vorstellt, und dazu auch noch zuverlässig ist: Das ist Glück – und diese wertvolle Hilfe lassen sich viele Menschen gern etwas kosten. Mit dem Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale klappt die offizielle Anmeldung ganz einfach – aber auch andere Alternativen kann man von der Steuer absetzen.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten, eine Putzhilfe zu beschäftigen und die Kosten dafür in der Steuererklärung anzusetzen:
1. die Beschäftigung als Minijobber im Privathaushalt
2. die Abrechnung als selbständiger Dienstleister
3. die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt
Steuerermäßigungen gibt es für alle drei Möglichkeiten. Allerdings macht es in der Höhe einen Unterschied, welche Variante Sie wählen.
Variante 1: Minijobber anmelden und Steuern sparen
Für Sie als Arbeitgeber ist es einfach und kostengünstig, die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Minijobs in Privathaushalten fördert der Gesetzgeber, um Schwarzarbeit zu verhindern. Daher hält sich der bürokratische Aufwand für Sie in engen Grenzen. Mit dem Haushaltsscheckverfahren können Sie Ihre Haushaltshilfe ganz einfach anmelden; auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale gibt es dafür das notwendige Formular. Ausfüllen, unterschreiben, abschicken – den Rest erledigt die Minijob-Zentrale.
Die Abgaben werden von Ihrem Konto im Halbjahresrhythmus abgebucht. Die Aufwendungen für Minijobber im Privathaushalt können Sie steuerlich geltend machen. Der Steuerbonus beläuft sich auf 20 Prozent Ihrer Aufwendungen, maximal 510 Euro jährlich. Dieser Anteil der Kosten ermäßigt direkt die tarifliche Einkommensteuer.
Steuervorteil höher als Abgaben
Eine Beispielrechnung: Sie zahlen Ihrer Perle 160 Euro im Monat. Darauf entfallen an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Umlagen, Unfallversicherung und pauschale Lohnsteuer 23,26 Euro. Sie zahlen also insgesamt 183,26 Euro. Pro Jahr müssen Sie also für die Haushaltshilfe Kosten in Höhe von 2.199,12 Euro aufbringen. 20 Prozent davon – nämlich 439,82 Euro – zieht das Finanzamt direkt von Ihrer tariflichen Einkommensteuer ab.
Wenn Sie diesen Steuerbonus auf einen Monat herunterbrechen, sehen Sie, dass der Steuervorteil, den Sie erhalten, höher ist als die Abgaben, die Sie monatlich zahlen müssen. Übrigens: Über die Abgaben erhalten Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres automatisch eine Bescheinigung von der Minijob-Zentrale, die Sie dem Finanzamt gemeinsam mit Ihrer Einkommensteuererklärung vorlegen können.
Variante 2: Haushaltshilfe auf selbständiger Basis
Achtung: Das Haushaltsscheck-Modell kann von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht genutzt werden. Einzelne Wohnungseigentümer (bzw. auch deren Mieter) haben jedoch noch andere Möglichkeiten: Eine Alternative zum Minijobber ist die Beschäftigung einer selbstständigen Haushaltshilfe. Wichtig ist hier, dass Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten und diese nicht bar bezahlen, sondern auf ein Konto überweisen. Die Arbeitskosten können Sie steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Ausgaben, maximal 4.000 Euro im Jahr, ermäßigen die tarifliche Einkommensteuer.
Voraussetzung ist, dass die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Achten Sie außerdem darauf, dass in der Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sind. Achtung: Können die Kosten anderweitig steuerlich angesetzt werden, etwa als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung, ist dies vorrangig. Der Steuerpflichtige hat hier kein Wahlrecht.
Variante 3: Angestellte Haushaltshilfe – Steuern sparen garantiert
Kommt die Putzhilfe regelmäßig ins Haus, lohnt sich möglicherweise sogar eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – etwa dann, wenn es um den Haushalt eines älteren Menschen geht. Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer, deswegen sollten Sie zu Beginn einen Arbeitsvertrag schließen. Bitte beachten Sie, dass die wöchentliche Arbeitszeit maximal 38,5 Stunden beträgt.
Der Lohn der angestellten Haushaltshilfe ist steuerpflichtig. Daher benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer der Putzhilfe, außerdem muss der oder die Betreffende bei der Krankenkasse angemeldet werden. Auch von Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge. Steuerlich begünstigt sind auch diese haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse: Ähnlich wie bei den Dienstleistern dürfen Sie 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr geltend machen. Und auch hier gilt: Dieser Anteil Ihrer Ausgaben ermäßigt direkt Ihre Einkommensteuer.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung durch einen Fachmann oder eine Fachfrau. Für genauere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
In dem geführten Beispiel steht: „20 Prozent davon – nämlich 439,82 Euro – zieht das Finanzamt direkt von Ihrer tariflichen Einkommensteuer ab.“Ist das tatsächlich so, oder wird der Betrag von zu versteuernden Einlommen angezogen? Was ja hieße, dass der Steuervorteil je nach Steuerklasse nur 0 bis 200 Euro beträgt.
Hallo alle zusammen.Haushaltshilfen können einen sehr entlasten.Durch den Artikel habe ich jetzt sogar erfahren, dass man dadurch steuern sparen kann. VG Liam
Hallo Frau Elter, ich würde mich gerne der Frage von Tom anschließen: zieht das Finanzamt 20% der Einkommensteuer ab oder 20% vom zu versteuernden Einkommen?
20% Direktabzug von dem zu zahlenden Betrag der EkSt
Tolle Tipps, die meisten davon befolge ich zum Glück schon ganz gut. Wo man auch einiges sparen kann, ist die Steuererklärung. Da ich selbst darin nicht so gut bin, habe ich mir einen Steuerberater zur Unterstützung gesucht. Dadurch ist das Ergebnis meiner Steuererklärung nochmal um einiges besser, als Laie weiß man oft gar nicht, was man alles absetzen kann. Deshalb finde ich es sinnvoll, wenn man das ganze einem Experten überlässt. Ich bin immer noch sehr froh, dass mein Steuerberater meinen Steuerkram erledigt.