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Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Im folgenden Beitrag beantwortet die Minijob-Zentrale die am häufigsten gestellten Fragen unserer Leser zur rechtmäßigen Anmeldung von Alltagshelfern und Betreuern.

Sie haben einen passenden Alltagshelfer auf Betreut.de gefunden? Wunderbar! Jetzt geht es um dessen fachgerechte Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Das ist weniger kompliziert, als Sie vielleicht glauben. Denn in wenigen Schritten haben Sie den Anmeldeprozess online durchlaufen.

Die Minijob-Zentrale beantwortet hier vorab die wichtigsten Fragen rund um die Anmeldung Ihres Alltagshelfers:

1. Durch den Arbeitnehmer ein Gewerbe anmelden lassen oder den Arbeitnehmer selbst bei der Minijob-Zentrale anmelden – wo liegt da der Unterschied?

Als Arbeitgeber entscheiden Sie nicht selbst, ob Ihr Alltagshelfer Arbeitnehmer oder selbstständig tätig ist. In der Regel ist eine Hilfe im Haushalt bzw. mit den Kindern jedoch abhängig beschäftigt und somit ein klassischer Arbeitnehmer. Natürlich kann eine Einzelperson ihre Dienste auch als gewerblicher Betrieb anbieten und Ihnen für geleistete Arbeit eine Rechnung ausstellen. Üblich ist dies in der Branche eher nicht.

Bietet Ihnen ein Unternehmen klassische Haushaltsdienstleitungen, wie Putz- oder Gartenarbeiten, an, sind Sie quasi dessen Kunde und bezahlen das Unternehmen. Ein anderer Fall ergibt sich, wenn Sie Ihren Alltagshelfer direkt einstellen. Sie suchen Ihren Helfer zum Beispiel über ein Inserat und stellen ihn nach einem Bewerbungsgespräch ein. Nun sind Sie nicht nur Kunde, sondern auch Arbeitgeber – mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Verdient Ihre Hilfe bis zu 450 Euro im Monat ist die Anmeldung ein Fall für die Minijob-Zentrale.

2. Wenn ich einen Alltagshelfer über einen Minijob anstelle, kann ich das von der Steuer absetzen?

Ja, als Arbeitgeber können Sie 20 Prozent der Kosten bzw. bis zu 510 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Sie erhalten als Arbeitgeber von Minijobbern im Privathaushalt nach Ablauf eines Kalenderjahres von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung für das Finanzamt, aus der die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben hervorgehen. In Ihrem Lohnsteuerformular sind diese Ausgaben dann unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ einzutragen, um steuerlich geltend gemacht zu werden.

Ein Beispiel: Die Summe Ihrer pauschalen Abgaben beträgt i.d.R. maximal 14,44 Prozent des gesamten Arbeitsentgelts. Bei einer Bezahlung von 200 Euro im Monat beträgt der Mehraufwand für Sie also 23,12 Euro. Diesen können Sie von der Steuer absetzen. Sie zahlen einen anderen Arbeitsentgeltbetrag? Dann nutzen Sie doch den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale und geben Sie die übliche monatliche Summe dort ein. Und Sie erhalten direkt eine Antwort, was steuerlich geltend gemacht werden kann.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

3. Wie bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich z.B. eine Haushaltshilfe nur wenige Stunden im Monat und damit zu einem eher geringen Entgelt (z.B. 4 Std. zu € 50 im Monat) beschäftigen möchte?

Auch hier ist eine Anmeldung Ihres Alltagshelfers bei der Minijob-Zentrale verpflichtend – außer der Dienstleister arbeitet auf selbstständiger Basis. Hinweis: Durch die Anmeldung ist Ihr Minijobber gesetzlich unfallversichert und Sie als Arbeitgeber entgehen einem möglichen Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

4. Was bedeutet „regelmäßig“ im Haushalt angestellt – z.B. für einen sporadisch eingesetzten Babysitter?

Generell können Sie sich merken: Bei gelegentlichen Gefälligkeitsdiensten handelt es sich nicht um einen Minijob. Kommt die Hilfe aber wiederkehrend, egal ob einmal oder mehrfach pro Monat, und verdient monatlich bis zu 450 Euro, ist es ein Fall für die Minijob-Zentrale. In diesem Fall sollten Sie den Alltagshelfer umgehend anmelden.

5. Was, wenn der Babysitter noch keine 18 Jahre alt ist?

Auch hier gilt: Wenn Sie regelmäßig auf eine Hilfskraft bauen, auch wenn diese unter 18 Jahre alt ist, ist es ein Fall für die Minijob-Zentrale. Für den Unfallversicherungsschutz spielt es auch keine Rolle, ob der Schüler oder Student familienversichert ist. Nur durch eine Anmeldung Ihres Minijobbers sind Sie als Arbeitgeber bei Unfällen rundum abgesichert.

6. Was kann mir als Arbeitgeber passieren, wenn ich meine Haushaltshilfe nicht anmelde?

Wenn Sie Ihren Alltagshelfer unangemeldet beschäftigen, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Gefährlich kann die illegale Beschäftigung aber auch aus anderen Gründen werden: Unangemeldete Haushaltshilfen und Betreuer sind nicht offiziell bei der gesetzlichen Unfallversicherung registriert. Verletzt sich Ihr Alltagshelfer bei der Arbeit, können Sie als Arbeitgeber von der Unfallversicherung zur Verantwortung gezogen werden – und das kann ganz schnell sehr teuer werden.

7. Was sind meine Vorteile als Arbeitgeber bei der Anmeldung eines Minijobbers?

Nur mit einem angemeldeten Minijobber vermeiden Sie ein mögliches Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Zudem sichern Sie sich vor finanziellen Ansprüchen bei Arbeitsunfällen ab, da nur angemeldete Minijobber offiziell unfallversichert sind. Außerdem können Sie als Arbeitgeber bares Geld sparen: 20 Prozent der Kosten für den Minijobber bzw. bis zu 510 Euro im Jahr sind von der Steuer absetzbar.

8. Gibt es ein elektronisches Anmeldeformular?

Na klar! Die Minijob-Zentrale hält ein online verfügbares Anmeldeformular – das sogenannte Formular zum Haushaltsscheck-Verfahren – für Sie bereit. Als Arbeitgeber können Sie das kurze Formular ganz bequem ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Minijob-Zentrale schicken. Alles andere läuft dann automatisch. Wenige Minuten sollten für die Anmeldung Ihres Alltagshelfers reichen – und Sie sind auf der sicheren Seite.

Hinweis: Natürlich kann es sein, dass noch ein paar Details ungeklärt sind und Sie weitere Fragen haben. Schauen Sie sich am besten auch die FAQs der Arbeitnehmer zur Minijobanmeldung an und finden Sie dort weitere Antworten. Sollten Sie dennoch offene Fragen zur Minijobanmeldung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Minijob-Zentrale oder hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Artikel.

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Kommentare
  1. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Peter H. | Donnerstag,November 27.2014

    Ganz toll ist es aber, wenn die Haushaltshilfe schon einen Minijob hat. Sie putzt bei jemand anderem und ist schön einfach angemeldet. Wenn sie jetzt bei mir noch 2 Stunden in der Woche putzen möchte, bin ich ein weiterer Arbeitgeber und einen 2. Minijob kann man nicht anmelden. Ich habe dann für diese 2 Stunden einen Riesenaufwand, um sie legal bei Krankenkasse und Rentenversicherung anzumelden. Für 2 Stunden! Schade, dass es hier keine vernünftige Regelung gibt, dass zum Beispiel 2 gleichgeartete Minijobs (2x Putzen in 2 verschiedenen Haushalten) zu einer minijob-Nr. angemeldet werden können. Sie liegt ja trotz der beiden Jobs immer noch weit unter der 450 EUR-Grenze!

  2. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Diane | Sonntag,März 08.2015

    Hallo Peter,entschuldigung, aber das stimmt nicht ! Ich arbeitete bis vor Kurzem ebenfalls in 2 Haushalten und es war gar kein Problem, die meisten Haushaltshilfen haben mehrere Stellen, mit einer Stelle alleine kommt man oft gar nicht an die 450 Euro. Nein, Krankenkasse ist meines Wissen nach bei einem 450 Euro Job nicht die Regel, Rentenbeiträge zahlt man nur, wenn man das selbst möchte ( also der Arbeitnehmer )Abgaben haben sie natürlich die Gleichen wie der andere Arbeitgeber, vielleicht meinen Sie das ?Trotzdem, ein „Rießen-Aufwand“ hat man damit nicht, geht bei der Minijobzentrale Ratz-fatz.Zusammenlegen, Pardon, aber wie soll das gehen, es sind und bleiben ja 2 Arbeitgeber, die oft auch unterschiedlich viel zahlen, das klappt doch dann alles nicht.

  3. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Jens | Samstag,September 19.2015

    Auch wenn die Kommentare schon etwas älter sind, muss ich doch noch meinen Senf dazu geben:Im Grunde haben beide recht, denn es gibt noch einen Punkt, der den feinen Unterschied macht. Wenn die Haushaltshilfe einen „Hauptjob“ hat, bei dem sie normal mit mehr als 450 Euro beschäftigt ist, so darf sie noch einen zusätzlichen Minijob annnehmen. Aber eben auch nur einen, wie Peter es beschreibt, egal ob sie da 100 oder 450 Euro verdient.Wenn die Hauhaltshilfe keinen „Hauptjob“ über 450 Euro hat, so darf sie mehrere Minijobs bis zu einem Gesamtverdienst von 450 Euro annehmen.Und das ist leider wirklich sehr ärgerlich, weil man niemand über das Minijobverfahren einstellen kann, wenn einem eine Person empfohlen wurde, wenn diese auch einen Hauptjob hat.

  4. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Marianne | Sonntag,November 01.2015

    Hallo ich habe das gleiche Problem. Meine Reinigungshilfe ist schon an 2 Stellen bei der Minijobzentralle gemeldet und würde gerne bei mir die 3. Stelle annehmen. Laut Ihrem Steuerberater geht das aber über die Minijobzentrale nicht. Aber so viel ich weiß ist nicht die Menge der Minijobs entscheidend sondern die Höhe des Gesamtverdiensts aller Minijobs darf 450 Euro nicht überschreiten. Oder liege ich da falsch?

  5. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    sandra matthias | Montag,Januar 11.2016

    Ich habe eine frage an euch. Muss ich bei einen minijob beim arbeitgeber ein zettel unterschreiben das er für mich steuern zahlen muss ans finanzamt?

  6. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Janin Wagener | Dienstag,April 26.2016

    Hallo, ich bin noch neu hier und etwas unentschlossen. Ich habe einen Hauptjob als Hauswirtschaftlerin. Allerdings halbtags und würde gerne noch einen Zweitjob tätigen. Was ist, wenn ich in meinem Minijob einen Unfall habe bei dem ich nur wenige Std./Woche arbeite und dann bei meinem Hauptjob auch ausfalle, wegen dem Unfall. Wie bin ich da abgesichert und wer zahlt dann die Ausfälle?

  7. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Hubert Löwe | Montag,Juni 27.2016

    Meine Abeitgeberin sagt , wenn sie mich auf 450 Euro anmeldet hätte sie nur Mehrkosten durch mich , stimmt das? Habe gehört das sie sogar meinen Stundenlohn absetzen kann

  8. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Mandy | Donnerstag,August 04.2016

    Hallo,ich benötige die Haushaltshilfe nur ca. 2x im Jahr für die Fensterreinigung und Großputz. Wenn ich diese jetzt über betreut.de buche, muss ich sie dann anmelden. Das hieße ja, dass ich sie an- und direkt wieder abmelde, weil ich gern immer bei Bedarf eine Anfrage stellen würde.Danke für die Hilfe.

  9. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Ina R. | Dienstag,Oktober 18.2016

    Auch ich habe eine Frage im Hinblick auf die Beschäftigung einer Hilfe für insgesamt ca.4 Std. im Monat, die unregelmäßig in meiner Wohnung stattfinden sollen. Ich frage jetzt sehr naiv: Wie kommt die Putzhilfe zu ihrem Geld – zahle ich das bar, oder erhält sie dies von der Minijob-Zentrale direkt. Wie melde ich die unregelmäßige Beschäftigung im Monat? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

  10. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Christine | Samstag,Februar 04.2017

    Wie ist es wenn die Schwiegermutter auf die Kinder aufpasst bzw betreut und Sie 450,00 € monatlich von mein Ex Mann bekommt, muss das gemeldet werden.

  11. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Katrin Lewandowski | Freitag,Juli 28.2017

    Da es nach einem regelmäßigen Job aussieht, ja.

  12. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Katrin Lewandowski | Freitag,Juli 28.2017

    Mit ihrer Anfrage wenden Sie sich bitte am besten direkt an die Minijob-Zentrale, denn die sind die Experten! Erste Infos zu Ihrer Frage finden Sie hier.

  13. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Vera | Freitag,Juli 28.2017

    Frage: wenn jemand ein paar Stunden als Minijobler gearbeitet hat und dann kündigt, muss er selbst die An/Abmeldung zahlen? Bekommt er eine Bestätugung das er angemeldet war? Danke für die Antwort.

  14. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Schmidt | Donnerstag,Dezember 14.2017

    Ich habe für mein Vermieter gearbetet auf mini job ich warte immer noch auf meine Papiere , ich habe das beim amt angegeben das ich ein mini job mache , ich glaube das mein vermieter mich garnicht angemeldet hat bei der zentrale , ich habe da 1 jahr gearbeitet und dann habe ich auf gehört weil ich mein geld hinterheer laufen kann , MFG Schmidt

  15. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Christina B. | Dienstag,Februar 26.2019

    Hallo, wenn ich eine Haushaltshilfe für 12 Stunden im Monat gefunden habe und ich sie bei der Minijob-Zentrale anmelde was wird mir diese Anmeldung Kosten? Für die Haushaltshilfe habe ich höchstens 150 € im Monat berechnet zu zahlen

  16. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Fakten für Arbeitgeber
    Katrin Lewandowski | Montag,März 04.2019

    Alle Infos dazu finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

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