Au-pair Visum für Deutschland

Sobald sich Au-pairs aus Nicht-EU- Staaten, EU-Staaten oder Sonderländern dafür entscheiden, einen bestimmten Zeitraum als Au-pair bei einer Familie in Deutschland zu arbeiten, benötigen diese ein Visum oder gültigen Reisepass. Ein Au-pair Visum ist ein Stichvermerk im Pass, welcher Einreise, Aufenthalt und seltener die Ausreise aus einem Gastland erlaubt. Je nach gesetzlicher Bestimmung oder Abkommen zwischen zwei Ländern wird dieser Stichvermerk fällig. Zudem bestimmt die Rechtsordnung des Landes die Stelle zur Beantragung des Visums. Beispielsweise ist die zuständige Stelle für ein Einreisevisum meist das Konsulat einer Botschaft.

Visum für Au-pairs aus EU-Mitgliedstaaten

Au-pairs, die ihren Wohnsitz in den EU-Staaten wie beispielsweise den Beneluxstaaten, Österreich, Spanien, Italien u.v.m. haben, benötigen kein Visum für die Ein- oder Ausreise sowie den Aufenthalt in Deutschland. Au-pair Jungen oder Au-pair Mädchen aus diesen Ländern benötigen einen gültigen Reisepass und müssen spätestens eine Woche nach Ankunft in Deutschland von ihrer Au-pair Familie bei einer polizeilichen Meldebehörde angemeldet werden.

 Visum für Au-pairs aus den neuen EU-Staaten und Sonderländern

Au-pairs, die aus den folgenden Ländern oder Staaten stammen, brauchen für die Einreise nach Deutschland einen gültigen Reisepass. Ein Visum ist folglich nicht erforderlich: USA, Kanada, Israel, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Lettland, Estland, Litauen, Ungarn, Malta, Japan, Australien und Neuseeland. Nach Ankunft des Au-pairs, muss dieses innerhalb einer Woche seinen Wohnsitz bei einer polizeilichen Meldebehörde angeben, einen Antrag auf ein Verfahren zur Genehmigung der Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Arbeitsagentur stellen und eine Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum des Aufenthaltes im Gastland bei der zuständigen Behörde beantragen.

Visum für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten

Au-pairs, die nicht aus EU-Staaten oder Sonderländern stammen, müssen in ihrem Heimatland beim deutschen Konsulat ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. Hierfür benötigt das Au-pair einen Einladungsbrief mit dem Vermerk, dass der Aufenthalt des Au-pairs zu Sprachstudien in Deutschland dient. Des Weiteren benötigt es eine Bestätigung, dass die Kosten von Haftpflicht-, Kranken- und der Unfallversicherung sowie die Anmeldung dieser von der Au-pair Familie übernommen werden. Zusätzlich muss aus dem Vertrag hervorgehen, dass dem Au-pair eine freie Unterkunft und die Lebensunterhaltungskosten laut § 84 des Ausländergesetzes von der Gastfamilie gewährt und übernommen werden. Weitere vertragliche Regelungen sind die Höhe und Bestimmung des Urlaubanspruches, des Taschengeldes und der Arbeitszeit. Dieser Vertrag muss in dreifacher Ausführung an das Au-pair geschickt werden, hiervon muss ein Exemplar an die Gastfamilie zurückgesendet werden. Sie möchten als Au-pair tätig werden und familien bei der Kinderbetreuung unterstützen oder Sie sind auf der Suche nach einem? Schauen Sie bei Aupairnet24.com vorbei und suchen Sie ganz bequem von zuhause aus nach einem passenden Au-pair oder nach einer passenden Au-pair Familie.  
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