Au Pair Visum für Österreich

Sobald sich Au-pairs aus nicht EU- Staaten, EU/EFTA-Staaten oder Sonderländern dazu entscheiden, einen bestimmten Zeitraum als Au-pair bei einer Familie in Österreich zu arbeiten, benötigen sie ein Visum, einen Personalausweis oder gültigen Reisepass. Ein Visum ist ein Stichvermerk im Pass, welcher Einreise, Aufenthalt und seltener die Ausreise aus einem Gastland erlaubt. Je nach gesetzlicher Bestimmung oder Abkommen zwischen zwei Ländern wird dieser Stichvermerk fällig. Zudem bestimmt die Rechtsordnung des Landes die Stelle zur Beantragung des Visums. Beispielsweise ist die zuständige Stelle für ein Einreisevisum meist das Konsulat einer Botschaft.

 Visum für Au Pairs aus EU/EFTA-Mitgliedsstaaten

  Für Au-pair Mädchen oder Au-pair Jungen aus den EU- oder EFTA Mitgliedsstaaten ist kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich nötig. Diese benötigen ausschließlich einen gültigen Reisepass oder Personalausweiß. Sollte jedoch der Aufenthalt des Au-pairs länger als drei Monate andauern, muss dieses bei einer österreichischen Meldebehörde eine Meldebescheinigung beantragen, um weiteren Aufenthalt in Österreich gewährt zu bekommen. In diesem Fall bildet Kroatien jedoch eine Ausnahme. Au-pairs aus Kroatien, die sich dazu entschließen, bei einer Gastfamilie in Österreich tätig zu werden, müssen vor der Einreise nach Österreich ein Visum für die Einreise und die Zeit des Aufenthaltes beantragen.

 Visum für Au Pairs aus allen anderen Ländern und Kroatien

  Sobald sich junge Menschen aus nicht EU- oder EFTA-Mitgliedsstaaten dazu entschließen, als Au-pair in Österreich bei einer Au-pair Familie tätig zu werden, müssen diese für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich ein Visum beantragen. Dieses erhalten sie beim österreichischen Konsulat ihres Heimatlandes. Hierfür benötigen die Au Pair Jungen oder Au Pair Mädchen einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Zusätzlich müssen sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können und bestätigen, dass sie unverheiratet sind und nicht mit Kindern nach Österreich einreisen. Das Au-pair muss zusätzlich bestätigen, dass es innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antritt des Au-pair Aufenthaltes in Österreich nicht länger als ein Jahr als Au-pair in Österreich tätig gewesen ist. Des Weiteren benötigt es neben dem von der Gastfamilie unterschriebenen Vertrag eine Anzeigebestätigung des österreichischen Arbeitsmarktservice AMS. Diese muss die Gastfamilie zwei Wochen vor Arbeitsbeginn des Au-pairs beantragen.   Die Zeit für die Ausstellung des Visums für Au-pairs aus afrikanischen oder asiatischen Ländern beträgt drei bis vier Monate.   Sie möchten als Au Pair tätig werden und Familien bei der Kinderbetreuung unterstützen oder Sie sind auf der Suchen nach einem? Schauen Sie bei Aupairnet24.com vorbei und suchen sich ganz bequem von zuhause aus nach einem passenden Au-pair oder nach einer passenden Au-pair Familie.    
Die Informationen in diesem Artikel ersetzen nicht die persönliche Rechtsberatung und sind nicht allgemeingültig. Um eine individuelle Beratung zu erhalten, bitten wir Sie, einen Experten oder Rechtsberater zu konsultieren.
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