Haushaltsauflösung

Wenn eine Wohnung geräumt werden muss, spricht man von einer Haushaltsauflösung. Geräumt werden können unter anderem auch dazugehörige Nebenräume, wie eben Keller oder auch Abstellraum. Die Gründe für eine Haushaltsauflösung sind vielfältig. So können ein Zusammenzug zweier Personen, ein Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim oder aber auch ein Todesfall dazu führen, dass der gesamte Haushalt einer Person aufgelöst werden muss. Doch was passiert mit dem Hausrat des Wohnungsinhabers? Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Die komplette Veräußerung des Hausrats oder aber die Vernichtung. Das heißt, dass der Wohnungsinhaber keinen eigenen Hausrat mehr führt. Eine andere Bezeichnung für die Haushaltsauflösung ist zudem auch die Entrümpelung.

Wie wird eine Haushaltsauflösung durchgeführt?

Normalerweise sind es Hinterbliebene eines Verstorbenen beziehungsweise Verwandte einer Person, die die Haushaltsauflösung durchführen. Auch kann es sich hierbei um ein speziell engagiertes Unternehmen handeln. Häufig werden diese vom Hauseigentümer selber beauftragt, wenn der entsprechende Mieter verschwunden oder verstorben ist. Der Service durch Dritte ist üblicherweise entgeltlich. Dafür wird der Hausrat allerdings fachgerecht und schnell entsorgt.

Haushaltsauflösung und ihre Kosten

Wie bereits erwähnt kann der Service durch Dritte in Anspruch genommen werden. Den Preis hierfür sollte man einplanen und gegebenenfalls vergleichen, um ein günstiges Angebot zu erhalten. Die Kosten trägt üblicherweise der Auftraggeber. Handelt es sich um einen Todesfall, sind das die Verwandten, die sich um die Entsorgung des Hausrates kümmern. Auch kann es sein, dass der Eigentümer des Hausrats gar nicht in der Lage ist, die Auflösung zu zahlen. Auch hier gibt es einige verschiedene Lösungen, unter anderem die Beantragung bei den Sozialversicherungsträgern, sodass die Haushaltsauflösung als Umzugskosten abgesetzt werden kann.   Weitere Begriffe zum Buchstaben H: