Ist der Umzug einmal überstanden, heißt das noch lange nicht, dass alle Arbeiten damit getan sind. So folgt unter anderem die
Möbelmontage, denn die Möbel, die in die neue Wohnung mitgenommen wurden, müssen natürlich auch aufgebaut werden. Aber auch nach dem Kauf neuer Möbel ist eine Möbelmontage nötig. Besonders bei älteren oder körperlich beeinträchtigten Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar.
Möbelmontage - eine Dienstleistung gegen Entgelt
Häufig fehlt die Zeit, Kenntnis oder Leidenschaft, um die Möbelstücke selbst zusammenzubauen. Die einfachste Variante, die
Möbelmontage durchzuführen, besteht deshalb darin, dass man Drittanbieter beauftragt, die die Möbelmontage gegen ein Entgelt vornehmen. Häufig wird die Möbelmontage auch von Umzugsunternehmen angeboten, sofern man diese in Anspruch genommen hat.
Wer haftet beim Schaden bei der Möbelmontage?
Eine Frage, die man sich im Vorfeld stellen sollte, ist: Wer haftet im Fall eines Schadens durch den Monteur und wie kann man Streitereien vermeiden? Hierfür ist es wichtig, dass diese Dienstleistung auf einer vertraglichen Grundlage beruht, denn nur so ist es möglich, dass man eventuelle Schäden geltend machen kann, sofern dies vertraglich abgedeckt ist.
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