Ein
Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt. Bei einer Anstellung auf Minijob-Basis darf das Monatseinkommen 450 EUR nicht überschreiten. Als Minijob gelten familien- und haushaltsnahe Dienstleistungen, die u.a. von
Betreuern wie
Haushaltshilfen,
Babysittern,
Tiersittern,
Nachhilfelehrern oder
Einkaufshilfen übernommen werden.
Anmeldung eines Minijobs
Ein Arbeitgeber, der eine Person, zum Beispiel einen
Tiersitter, eine
Kinderbetreuung oder eine
Haushaltshilfe auf
Minijob-Basis beschäftigt, ist dazu verpflichtet, diese Beschäftigung offiziell bei der
Minijob-Zentrale anzumelden, beziehungsweise kann der Arbeitnehmer dies auch tun. Durch die Anmeldung ist der Arbeitnehmer automatisch versichert. Dies ist besonders wichtig, da ein Großteil aller Unfälle in Privathaushalten geschehen.
Minijob - Vorteile
Leider werden viele
Minijobs nicht offiziell angemeldet, obwohl dies unter Schwarzarbeit läuft und unter Strafe steht. Entgegen landläufiger Meinung hat die Anmeldung eines Minijobs für den Arbeitgeber sogar einen finanziellen Vorteil. Meldet er einen Minijob an, muss er zwar 14,27% Abgaben vom Lohn zahlen (inbegriffen sind hier u.a. Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung). Was viele jedoch nicht wissen ist, dass sie im Nachhinein 20% der gesamten Ausgaben steuerlich absetzen können, maximal jedoch 510 EUR jährlich. Im Endeffekt können sie also Geld sparen und versichern zusätzlich den Arbeitnehmer.
Neben dem
Minijob gibt es auch noch den Midijob. Bei diesem Beschäftigungsverhältnis liegt der monatliche Verdienst zwischen 450 und 800 Euro.
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