Vertretungsregelung gesetzlich verankert
Für Eltern ist eine Vertretungsregelung in der Kindertagespflege wichtig. Sie muss verlässlich und gut organisiert sein. Laut § 23 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Vertretung, welche das Jugendamt zu gewährleisten hat. In diesem heißt es: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen“. Da die Kindertagespflege aufgrund des Tagesbetreuungsgesetzes (TAG) zu einer gleichrangigen Alternative zu anderen Tageseinrichtungen ausgebaut werden soll, sollte sie den Erziehungsberechtigten auch in Vertretungsregelungen die gleiche Sicherheit wie eben diese bieten.
Es werden verschiedene Vertretungsmodelle unterschieden, zwischen denen eine Tagespflegeperson wählen kann. Alle sind darauf bedacht, dass die Kinder die jeweilige Vertretungsperson bereits kennen. Denn für Kinder unter drei Jahren ist ein plötzlicher Wechsel der Betreuungspersonen aus entwicklungspsychologischer Sicht zu vermeiden. Daher sollen die Pflegekinder der anderen Person unbedingt vertraut sein. Bereits vor der Notfallsituation findet eine Eingewöhnung mit der Vertretungsperson statt, damit das Kind eine gute Bindung zu ihr aufbauen kann.
Das Modell 4+1
Bei dem Modell 4+1, dem „Tagespflegepersonen-Team“, schließen sich fünf Tagespflegepersonen zusammen, die ihre Pflegestellen in gemeinsamer Nähe zueinander haben. Somit erschließt sich ein passendes Vertretungsteam. Jede der Tagespflegepersonen hat vier Betreuungsplätze zur Verfügung, sodass jeweils ein Platz für einen Vertretungsfall freigehalten wird. Die zu betreuenden Kinder werden im Vertretungsfall auf die 4 Gruppen aufgeteilt. Die Aufteilung der Kinder sollte bereits vorher feststehen und stets gleichbleibend sein, damit jedes Kind seine spezifische Ersatzperson hat, zu der bereits eine Bindung besteht.
Diese Form der Vertretungsbetreuung verlangt den Tagespflegepersonen eine hohe Anpassungsleistung ab und funktioniert meist nur dann tadellos, wenn alle fünf Tagesmütter/-väter die gleichen oder ähnliche pädagogische Konzepte verfolgen.
Die mobile Tagespflegeperson
Die mobile Tagespflegeperson kooperiert in diesem System mit bestimmten Tagespflegepersonen. Die Aufgabe der als Vertretung agierenden mobilen Tagespflegeperson besteht darin, im Fall von Krankheit, Urlaub oder auch Fortbildung der regulären Tagespflegeperson die Betreuung der Kinder zu übernehmen. Durch verschiedene gemeinsame Aktivitäten hält diese den Kontakt zu den verschiedenen Tagesmüttern und –vätern aufrecht und baut so auch eine Beziehung zu den Tageskindern auf. Auch zu den Erziehungsberechtigten hält die „mobile Tagesmutter“ etwa durch Elternabende oder Spielenachmittage Kontakt. Gemeinsam mit den Tagesmüttern und –vätern erarbeitet die „mobile Tagespflegeperson“ eine Urlaubsplanung, sodass es nicht zu Engpässen kommt.
Der Vorteil bei diesem System ist, dass die Kindergruppe in einer Notfallsituation nicht auseinandergerissen wird, sondern die gleiche bleibt. Auch für die Eltern ist es einfach, wenn sie ihr Kind stets in die gleiche Einrichtung schicken und nicht zwischen verschiedenen Stellen pendeln müssen.
Weitere Vertretungsmodelle
Zusätzlich zu diesen Varianten gibt es noch das „Stützpunktmodell“, das „Tandemmodell“ und das „Kita-KTP-Kooperationsmodell“. Beim „Stützpunktmodell“ kooperiert eine Vertretungspflegeperson ebenfalls mit anderen Betreuungspersonen. Jedoch besuchen bei diesem System die einzelnen Tagespflegepersonen mit den Kindern in regelmäßigen Abständen den Betreuungsstützpunkt, der in der nahen Umgebung der anderen Einrichtungen liegt und unternehmen gemeinsam etwas. Vom Vertretungsaufbau gleicht dieses System dem der mobilen Tagespflegeperson.
Beim „Tandemmodell“, einer kleineren Teamvariante, fügen sich zwei Tagespflegepersonen zusammen, die gemeinsam nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Fällt eine Person aus, integriert die andere die Kinder in ihre Gruppe. Daher sollten sich bei dieser Variante die Betreuungszeiten und die pädagogischen Konzepte gleichen.
Beim „Kita-KTP-Kooperationsmodell“ kooperieren Kindertagespflege (KTP) und Kindertageseinrichtung (KiTa). Die Tagespflegeperson sucht mit den Kindern in regelmäßigen Abständen ein KiTa in der Nähe auf, in der eine pädagogische Fachkraft für die Betreuung der Kinder im Vertretungsfall zuständig ist. Im Optimalfall bleiben die Kinder bei diesem System in ihrer gewohnten Gruppe, wenn auch nicht in der gleichen Umgebung. Für jüngere Tageskinder scheint dieses System weniger gut geeignet, da in einer KiTa ganz andere Abläufe herrschen und das Durchschnittsalter unter Umständen höher ist.
Vernetzung der Tagespflegepersonen
Um ein gutes Vertretungssystem aufbauen zu können, ist es wichtig, dass sich mehrere Tagespflegepersonen miteinander verbinden. Wer gerade seine Ausbildung zur Tagesmutter/-vater abgeschlossen hat, steht noch am Anfang der Vernetzungsaufgabe.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Tagesmütter/-väter zusammentun können. Fortbildungen beispielsweise schaffen einen kollegialen Gruppenzusammenhang. Eine gute Ergänzung sind regelmäßige praxisbegleitende Gesprächsgruppen. Auch Spielgruppen mit Kindern, die von verschiedenen Tagespflegepersonen regelmäßig besucht werden, fördern die Vernetzung und die Entwicklung von Vertretungssystemen.
Manche Tagespflegepersonen organisieren sich in Tageselternvereinen. Diese bilden eine wichtige Vernetzungsebene. Aber auch fachliche Kooperationen mit Ämtern und anderen relevanten Institutionen vor Ort (z.B. Kindertageseinrichtungen) bieten Vernetzungsmöglichkeiten.
Wie sieht es denn aus, wenn ich einen Platz für Vertretung frei halte. Wer bezahlt mir den nicht besetzten Platz. Muss ich die Vertretung aus eigener Tasche bezahlen oder das Jugendamt, das ja für die Vertretungsregelung zuständig ist.