Deutschlandweit wurden 2016 rund 2,6 Millionen Kinder in Tageseinrichtungen betreut. Das sind 94 Prozent aller Kinder in der Altersgruppe von 3 bis unter 6 Jahren und 33 Prozent der unter Dreijährigen – Tendenz steigend[1]. Allerdings ist knapp die Hälfte der Eltern mit der Kinderbetreuung unzufrieden. „Neben qualitativen Mängeln sorgen auch die Betreuungskosten bei vielen Eltern für großen Ärger“, weiß Dagmar Müller, wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut. Denn für die Ganztagesbetreuung ihrer Kinder müssen Eltern vielerorts deutlich mehr in die Tasche greifen als in anderen Städten; ein übergeordnetes System zur Preisgestaltung existiert nicht. Ob viel oder wenig Einkommen, ein oder mehrere Kinder, 30 oder 40 Wochenstunden Betreuung – jedes Land und zum Teil auch jede Kommune berechnet die Höhe der Elternbeiträge nach ihren ganz eigenen Kriterien. Auch die Verpflegung wird unterschiedlich berechnet.
Anlässlich der anstehenden Bundestagswahl haben die meisten Parteien die Kinderbetreuungskosten in ihren Wahlprogrammen thematisiert. Dass Veränderungen in der Struktur und Finanzierung von Kitas angebracht sind, darüber sind sich alle einig. Es gilt jedoch eine Balance zu finden zwischen der finanziellen Entlastung der Eltern und dem Ausbau der Qualität und Betreuungsplätze. Je nachdem, welche Partei ihr Programm durchsetzt, kann dies für die Familien also ganz unterschiedliche Konsequenzen haben.
Betreut.de wollte wissen, welche Forderungen die sechs großen Parteien in ihren Wahlprogrammen zu den Kitas haben, wie konkret sie dabei werden und ob sie Veränderungen bei den Gebühren vorsehen. Sofern die Elternbeiträge gesenkt oder erlassen werden sollen, wurde das Einsparpotenzial berechnet, welches für Eltern realistisch ist. Dafür wurde die derzeit veranschlagte Höhe der Elternbeiträge für die 16 Landeshauptstädte ermittelt. Als Grundlage diente das Szenario eines Elternpaares mit einem Kind für drei Einkommensgruppen: Geringverdiener, Normalverdiener (Median) und Besserverdiener. Die Beiträge wurden für die gesamte Kitabesuchszeit vom Beginn des 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bei einem Betreuungsumfang von 40 Wochenstunden ausgewertet[2].
Schauen wir uns also die Wahlprogramme der Parteien in der Reihenfolge der Prognose genauer an:
CDU/CSU
Ziel der CDU/CSU ist es, Eltern noch besser zu ermöglichen, genau die Betreuung in Anspruch zu nehmen, die sie für ihre Kinder wünschen oder benötigen. Dabei wollen sie auf dem bereits eingeführten Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- und Kita-Platz aufbauen, der zukünftig auch für die Betreuung im Grundschulalter gelten soll. In diesem Zuge solle auch für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot mit weiteren Betreuungsplätzen geschaffen werden. Des Weiteren sieht ihr Programm den Ausbau der Qualität vor, wobei einem ausreichend vorhandenen und gut ausgebildeten Personal eine Schlüsselrolle eingeräumt wird.
Zur finanziellen Entlastung der Eltern setzt die Union auf das Engagement der Unternehmer, für die es attraktivere Anreize geben solle. Ihr Vorhaben ist es, die Steuerbefreiung für Zuschüsse der Arbeitgeber für Betreuungskosten bis zum Ende der Grundschule auszuweiten. Kosteneinsparungen für Eltern von Kindern im Kita-Alter sind von der CDU/CSU auf Bundesebene erstmal nicht geplant, sondern werden wie bisher den Ländern überlassen.
SPD
Die SPD hat eine Bildungspolitik zum Ziel, die gleiche Chancen für alle schafft, unabhängig davon über wie viel oder wenig Geld die Eltern verfügen. Deshalb fordern die Sozialdemokraten alle Bildungswege schrittweise gebührenfrei zu machen, von der Kita bis zum Studien- oder Ausbildungsende. Außerdem wollen sie ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen sicherstellen und dabei besonders in die Bildung und Betreuung am Nachmittag investieren. Dabei machen sie sich für die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern stark. Nicht zuletzt setzen sie sich für eine verbesserte Qualität von Kitas ein, die insbesondere eine gesunde Ernährung und den Betreuungsschlüssel einschließt.
Einsparpotential nach Abschaffung der Betreuungsgebühren
Geringverdiener | Normalverdiener | Besserverdiener | |
Stuttgart (BW) | 7,4% | 4,5% | 3,4% |
München (BY) | 3,5% | 5,7% | 4,8% |
Berlin | 0,0% | 0,0% | 0,0% |
Potsdam (BB) | 2,1% | 5,7% | 6,8% |
Bremen | 0,0% | 4,9% | 6,2% |
Hamburg | 1,1% | 5,5% | 4,1% |
Wiesbaden* (HE) | 6,3% | 6,5% | 4,4% |
Schwerin (MV) | 5,3% | 5,3% | 6,0% |
Hannover (NI) | 0,0% | 8,7% | 5,8% |
Düsseldorf (NRW) | 0,0% | 2,5% | 3,6% |
Mainz (RP) | 1,8% | 3,3% | 2,4% |
Saarbrücken (SL) | 13,1% | 8,5% | 6,1% |
Dresden (SN) | 9,9% | 5,9% | 3,9% |
Magdeburg (ST) | 8,4% | 5,0% | 3,4% |
Kiel (SH) | 0,0% | 7,9% | 5,3% |
Erfurt (TH) | 0,0% | 3,1% | 5,0% |
Betreuungskosten relativ zum Nettoeinkommen: Derzeit veranschlagte Betreuungskosten für die Betreuung eines Kindes (ohne Geschwister), das ab dem 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr für 40 Stunden pro Woche die Kita besucht, gegliedert nach Einkommensklassen.
FDP
Die FDP fordert, den Qualitätswettbewerb um Bildungsleistungen transparenter zu gestalten. Zu diesem Zweck solle die Finanzierung von Kitas, Kindergärten und Schulen schrittweise auf sogenannte Bildungsgutscheine umgestellt werden. Dabei handele es sich um Finanzierungsbeiträge, die Eltern pro Kind vom Staat erhalten und an die von ihnen gewählte Bildungseinrichtung weitergeben. Der Gegenwert der Gutscheine könne sich nach Lebensalter, zeitlichem Umfang der wöchentlichen Betreuung sowie bei besonderem pädagogischem Betreuungsbedarf unterscheiden. Auf diese Weise sollen Gelder transparenter und bewusster eingesetzt und die Höhe der Beträge nachvollziehbarer dokumentiert werden. Außerdem ermögliche es den Eltern zwischen den Angeboten öffentlicher und freier Träger wählen zu können. Inwiefern dieser Ansatz zu einer Kostensenkung für Familien führt, wird nicht weiter ausgeführt.
Im Hinblick auf die Qualität sehen die Freien Demokraten eine anspruchsvollere Betreuung durch besser bezahltes und ausgebildetes Personal vor, sodass auch Sport- und Musikangebote sowie Ergotherapie in den Kita-Betrieb integriert werden können.
Die Linke
Die Linke fordert, den Eltern nicht nur die Betreuungs-, sondern auch die Verpflegungskosten in Kitas und anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen zu erlassen. Damit Kinder von Anfang an ganztägig das gemeinsame Leben und Lernen mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen erleben können, setzt sich die Linke für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in einer Kita ein sowie die Schaffung weiterer Betreuungsplätze, gemessen am tatsächlichen Bedarf. Außerdem soll mit einem neuen Gesetz die Qualität in Kitas weiter verbessert werden, welches insbesondere den Betreuungsschlüssel und eine gesunde Ernährung einheitlich regelt. Damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben noch besser gelingt, setzt sich die Linke für flexible Öffnungszeiten ein.
Einsparpotential nach Abschaffung der Betreuungs- und Verpflegungskosten
Geringverdiener | Normalverdiener | Besserverdiener | |
Stuttgart (BW) | 10,8% | 6,5% | 4,8% |
München (BY) | 7,8% | 8,4% | 6,5% |
Berlin | 1,4% | 0,8% | 0,6% |
Potsdam (BB) | 3,9% | 6,8% | 7,5% |
Bremen | 2,2% | 6,2% | 7,1% |
Hamburg | 1,1% | 5,5% | 4,1% |
Wiesbaden* (HE) | 10,2% | 8,9% | 5,9% |
Schwerin (MV) | 7,0% | 6,3% | 6,7% |
Hannover (NI) | 1,7% | 9,8% | 6,5% |
Düsseldorf (NRW) | 4,1% | 4,9% | 5,2% |
Mainz (RP) | 4,0% | 4,7% | 3,3% |
Saarbrücken (SL) | 16,6% | 10,6% | 7,5% |
Dresden (SN) | 15,6% | 9,4% | 6,3% |
Magdeburg (ST) | 14,4% | 8,6% | 5,8% |
Kiel (SH) | 2,2% | 9,3% | 6,2% |
Erfurt (TH) | 5,0% | 6,1% | 7,0% |
Betreuungs- und Verpflegungskosten relativ zum Nettoeinkommen: Derzeit veranschlagte Betreuungs- und Verpflegungskosten für die Betreuung eines Kindes (ohne Geschwister), das ab dem 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr für 40 Stunden pro Woche die Kita besucht, gegliedert nach Einkommensklassen.
AfD
Nach der Alternative für Deutschland sollen Familien mit kleinen Kindern frei zwischen Berufstätigkeit oder Erwerbspause zur Betreuung ihrer Kinder entscheiden können. Sie fordern deshalb, dass der Staat die elterliche Betreuung genauso unterstützt wie Kitas und Tagesmütter. Ein genaues Konzept existierte zum Zeitpunkt unserer Recherche noch nicht.
Bündnis 90 / Die Grünen
Langfristiges Ziel der Grünen ist es, Kitas und andere Bildungseinrichtungen für die Eltern beitragsfrei zu machen. Zunächst halten sie es jedoch für wichtiger, in den Ausbau und die Verbesserung der Qualität zu investieren. Hierfür soll es bundesweite Mindeststandards geben, die besonders höhere Personalstandards sowie eine gesündere Gemeinschaftsverpflegung betreffen. Des Weiteren setzen sie sich für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen ein. Dass Kinder von einer Kita nicht ausgeschlossen sein dürfen, weil sich die Eltern diese nicht leisten können, stehe für die Grünen außer Frage.
Status Quo der Kita-Gebühren
Die rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema Kindertagesbetreuung werden von den Bundesländern festgelegt. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, in der die Eltern des gewählten Szenarios von den Betreuungskosten schon jetzt komplett befreit sind, sodass lediglich noch der Verpflegungsanteil aussteht. In Hamburg ist es genau andersherum. Die Hansestadt gewährleitet eine beitragsfreie Grundbetreuung (bis zu 30 Stunden), die auch die Verpflegung deckt, sodass in diesem Fall nur die Kosten für den darüberhinausgehenden Betreuungsumfang zu zahlen sind.
Für einkommensschwache Familien gibt es in einigen Städten eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung. Dies ist allerdings nicht die Regel. Im Verhältnis zum Einkommen ist die Belastung finanziell schwächer gestellter Familien in einigen der betrachteten Landeshauptstädte sogar höher, als bei Familien mit normalem oder besserem Einkommen. Das gilt etwa für Dresden, Magdeburg und Stuttgart. In Saarbrücken ist das Ausmaß mit 13,1 Prozent für Geringverdiener am größten.
Für Familien, die nicht dem gewählte Szenario entsprechen, wie etwa Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern oder Familien, die eine geringere Betreuungszeit in Anspruch nehmen, erhalten unter Umständen weitere Ermäßigungen oder Beitragsfreistellungen.
Kostensenkung darf die Qualität nicht verschlechtern
Welches Parteiprogramm für Familien den größten Nutzen bringt, lässt sich nicht verallgemeinern. Sozialwissenschaftlerin Dagmar Müller vom Deutschen Jugendinstitut meint dazu: „Eine Senkung der Kosten ist prinzipiell gut. Eine komplett kostenlose Betreuung für die Familien halte ich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig, denn auch die Qualität kostet Geld und muss an vielen Stellen noch verbessert werden.“ Um dem Bedarf der Eltern am besten gerecht zu werden, ist nach Ansicht der Expertin eine einkommensabhängige Beitragsstaffelung der sinnvollste Weg sowie bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, wie sie auch die Bertelsmann-Stiftung nach ihrer letzten Studie zum Personalschlüssel fordert.
Letztlich bleibt es den Eltern selbst überlassen zu schauen, welches Programm ihre Interessen am besten widerspiegelt und welches sie mit ihrer Stimme unterstützen möchten. Eine allgemein gültige Lösung gibt es nicht.
>> Hier geht’s zum vollständigen Experteninterview mit Dagmar Müller.
>> Eine umfassende Darstellung zu den familienpolitischen Schwerpunkten der einzelnen Parteien finden Sie hier.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführten Berechnungen nur eine Teilbetrachtung darstellen. Eine Kostensenkung in bestimmten Bereichen wirft immer auch die Frage der Gegenfinanzierung auf. Das gesamte Einsparpotenzial, das die Parteien über die Kita-Betreuung hinaus für Familien vorsehen, wird in den Programmen teilweise nicht eindeutig beschrieben und ist daher nur schwer kalkulierbar. Sollte sich letztlich keine allgemeine Befreiung der Eltern von den Kitagebühren durch den Bund durchsetzen, könnten zukünftig jedoch auch die Länder oder Kommunen alternative Kostenschlüssel oder Beitragsbefreiungen einführen.
Kurzumfrage: Welche Partei finden Sie am familienfreundlichsten?
Methode
Die Analyse vergleicht die Elternbeiträge in städtischen Tageseinrichtungen der 16 Landeshauptstädte für das Kind eines zusammenlebenden Elternpaares (ohne weitere Geschwister) für die gesamte Kita-Besuchszeit vom Beginn des 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, angefangen vom 01. September 2017. Berücksichtigt wurden sowohl die Betreuungs- als auch die Verpflegungskosten bei einem Betreuungsumfang von 40 Wochenstunden nach den aktuellsten Satzungen. Dieses Szenario wurde für drei Einkommensklassen angewandt.
Zur Bestimmung der Einkommensklassen wurden die gängigen Einkommensgrenzen herangezogen, die sich am mittleren Netto-Einkommen (Median) des jeweiligen Bundeslandes für das Jahr 2016 bemessen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Einkommensschwache verfügen über 60% des Median-Einkommens (Armutsgefährdungsschwelle), Normalverdiener über 100% und Besserverdiener über 150% (Schwelle zur Einkommensstarken Mitte). Diese Werte wurden mit dem Bedarfsgewicht eines Haushalts mit zwei Erwachsenen und einem Kind unter 14 Jahren nach neuer OECD-Skala multipliziert (1,8).
Es wurde angenommen, dass das so ermittelte Nettoeinkommen auch das Kindergeld in Höhe von 192 Euro pro Monat beinhaltet. Wenn das Bruttoeinkommen für die Beitragsbestimmung relevant war, wurde es auf Basis des Nettoeinkommens abzüglich des Kindergeldbetrages für die Steuerklasse IV errechnet, wobei das Einkommen in diesem Fall für beide Elternteile in zwei gleich große Anteile aufgeteilt wurde. Eine Kalkulation unter Berücksichtigung der Steuerklassen III und V (bei einer Einkommensaufteilung von 60:40) hätte lediglich für Besserverdiener in Bremen die nächst höhere Beitragsklasse zur Folge.
Es wurde angenommen, dass die Familie kein Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen erhält und auch den einkommensschwachen Familien die Belastung gerade noch zuzumuten ist, da diese in den meisten Städten aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation komplett von den Gebühren befreit wäre oder gesonderte Ermäßigungen erhalten würde.
Sofern bei der Verpflegung Tagesbeiträge angegeben waren, wurden diese auf durchschnittlich 20 Betreuungstage pro Monat hochgerechnet, wie es z.B. auch in München pauschal zu entrichten ist.
Betreuungsgebühren (absolute Zahlen in Euro)
Geringverdiener | Normalverdiener | Besserverdiener | |
Stuttgart (BW) | 1694 | 1694 | 1947 |
München (BY) | 778 | 2148 | 2688 |
Berlin | 0 | 0 | 0 |
Potsdam (BB) | 425 | 1898 | 3365 |
Bremen | 0 | 1560 | 3000 |
Hamburg | 240 | 2052 | 2292 |
Wiesbaden* (HE) | 1358 | 2352 | 2352 |
Schwerin (MV) | 974 | 1622 | 2762 |
Hannover (NI) | 0 | 3000 | 3000 |
Düsseldorf (NRW) | 0 | 840 | 1824 |
Mainz (RP) | 377 | 1190 | 1272 |
Saarbrücken (SL) | 2702 | 2921 | 3139 |
Dresden (SN) | 1843 | 1843 | 1843 |
Magdeburg (ST) | 1524 | 1524 | 1524 |
Kiel (SH) | 0 | 2842 | 2842 |
Erfurt (TH) | 0 | 969 | 2347 |
Durchschnittlich zu zahlende Betreuungskosten pro Jahr für ein Kind (ohne Geschwister), das ab dem 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr für 40 Stunden pro Woche die Kita besucht, gegliedert nach Einkommensklassen.
[1] Kinder in Kindertageseinrichtungen zum 1. März 2016 (Statistisches Bundesamtes)
[2] Die vereinbarte Betreuungszeit von Nichtschulkindern betrug zum 01.03.2016 durchschnittlich 37.5 Stunden pro Woche (Quelle: Statistisches Bundesamt)
*In Wiesbaden ist die Betreuung für fünf Stunden pro Tag bereits beitragsfrei. Ab 2018 soll in Hessen die Beitragsbefreiung auf sechs Stunden für alle drei Kindergarten-Jahre erweitert werden. Da noch nicht bekannt ist, wie hoch die Beiträge für die darüberhinausgehenden Zeiten sein werden, beziehen sich die Berechnungen noch auf die aktuelle Satzung.