Müssen Minijobber Steuern zahlen oder versichert sein?

Muss ich als Alltagshelfer oder Betreuer auf Minijobbasis Steuern zahlen?

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer ein Einkommen von maximal 450 Euro im Monat erzielen darf. Bei Minijobtätigkeiten im Haushaltsbereich handelt es sich beispielsweise um die Arbeit als Haushaltshilfe, die Betreuung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder auch Rasenmähen.

Da die monatliche Verdienstgrenze bei 450 Euro liegt, ist ein Minijob i.d.R. für Arbeitnehmer steuerfrei und braucht keine Steuerklasse. Ein Minijob wird entweder nach einer Pauschsteuer (Pauschbetrag für Lohn-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) oder der Lohnsteuerklasse (falls der Arbeitnehmer eine hat) versteuert. Gilt die Pauschsteuer, muss der Arbeitnehmer keine Steuern zahlen. Nur der Arbeitgeber ist dann zu einem Steuerpauschbetrag von zwei Prozent verpflichtet.

Weiterführende Informationen zum Thema Minijob finden Sie im Beitrag Minijob, Midijob, selbstständig? oder bei der Minijob-Zentrale.

Muss ich als Alltagshelfer oder Betreuer versichert sein?

Ein durch den Alltagshelfer – egal ob Kinderbetreuer, Haushalshilfe oder Gärtner – verursachter Schaden ist zwar selten, sollte aber unbedingt versicherungstechnisch abgedeckt sein. Klären Sie deshalb mit Ihrem Arbeitgeber, welche Versicherungen bei ihm und bei Ihnen bestehen und passen Sie ggf. Ihr Versicherungsportfolio an.

Grundsätzlich trägt bei einem Minijob der Arbeitgeber die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für die beschäftigte Person. Dies gilt natürlich nur für ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale angemeldete Tätigkeiten. Sind Sie gesetzlich unfallversichert, haben Sie viele Vorteile bei einem Arbeitsunfall oder Arbeitswegeunfall. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nämlich die Behandlungs-, Pflege- und Transportkosten, zahlt Ihnen Verletzten- und Übergangsgeld und ggf. auch eine Rente.

Haben Sie einen kurzfristigen Minijob, müssen Sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Gehen Sie einem 450-Euro-Minijob nach, sind Sie i.d.R. zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verpflichtet, können sich jedoch auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags zur Rentenversicherung befreien lassen. Ihr Arbeitgeber zahlt seinen Beitragsanteil weiterhin.

Sie sollten aber abklären, ob darüber hinaus noch Versicherungsbedarf für Schäden oder Unfälle in fremden Haushalten besteht und sich dies auch schriftlich von Ihrer Versicherung bestätigen lassen. In der Regel verfügt jeder Normalverbraucher über eine private Haftpflichtversicherung. Für Ihre Arbeit als Alltagshelfer ist laut Experten eine eigene Haftpflichtversicherung unabdingbar! Für Babysitter ist dabei wichtig, dass die private Haftpflicht auf “Betreuung im Auftrag” erweitert wird, um so im Schadensfall auch in Anspruch genommen werden zu können. Ist der Betreuer noch minderjährig, haftet im Schadensfall normalerweise die Haftpflichtversicherung der Eltern.

Wenn Schäden auftreten, geben Sie Ihrem Arbeitgeber direkt Bescheid. Offenheit wird meist belohnt und der Arbeitgeber wird Ihnen dankbar sein, denn nur so können Schäden von der Versicherung erstattet werden.

Weitere Informationen zum Thema liefern Ihnen die Magazinbeiträge Welche Versicherung braucht Ihre Haushaltshilfe? und Haftpflichtversicherung: Ein Muss für alle Alltagshelfer & Betreuer.