Betritt man nach einem langen Arbeitstag eine strahlend reine Küche, in der morgens noch der Kaffee am Tischbein heruntertropfte, wird der Komfort, den eine Haushaltshilfe mit sich bringt, immer wieder aufs Neue ersichtlich. Manche Menschen haben eben ein Händchen für Reinheit! Neben der Sauberkeit sollte jedoch auch für Sicherheit gesorgt werden – denn wer balancierte noch nicht beim Fensterputz auf der Leiter und freute sich, dass diese zirkusreife Nummer nicht mit dem Salto Mortale endete?
Haftpflicht als ungeschriebenes Gesetz
„Ein absolutes Muss für jede selbständige Haushaltshilfe ist eine Haftpflichtversicherung„, beteuert Versicherungsexperte Michael Schwarz vom Finanz- und Vermögensberater MLP. Rutsche die Haushaltshilfe beispielsweise beim Fensterputzen von der Leiter und beschädige dabei das Fenster, käme bei einer angestellten Haushaltshilfe die Versicherung des Arbeitgebers für die Regulierung auf. Das bedeutet, dass in diesem Fall der Arbeitgeber bzw. die auftraggebende Familie unbedingt haftpflichtversichert sein muss. Arbeite die Haushaltshilfe jedoch selbständig, komme die private bzw. gewerbliche Haftpflichtversicherung des Alltagshelfers für den Schaden auf.
Fragen Sie deshalb Ihre Haushaltshilfe also unbedingt nach ihrer Haftpflichtversicherung! Mit einer gültigen Haftpflicht auf beiden Seiten sind Sie folglich lückenlos abgesichert.
Unfallversicherung: besser gesetzlich & privat
In Privathaushalten beschäftigte Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) unfallversichert. Von der Haushaltshilfe über den Babysitter bis hin zu Seniorenbetreuern – unter dem Begriff Haushaltshilfe sind viele Facetten von Hilfen im Haushalt gebündelt. Die gesetzliche Unfallversicherung wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen und ist für die Haushaltshilfe beitragsfrei. Der Arbeitgeber meldet dazu seine Hilfe für den Haushalt bei der zuständigen Behörde an. Handelt es sich um einen Minijob, übernimmt dies die Minijob-Zentrale durch das Haushaltsscheckverfahren. Verletze sich die Reinigungskraft bei einem Sturz von der Leiter, schütze sie die gesetzliche Unfallversicherung, so Schwarz.
Michael Schwarz hält jedoch zudem eine private Unfallversicherung für ratsam, vor allem dann, wenn es sich um selbstständige Haushaltshilfen handelt. Noch ein Hinweis: Sie können die Kosten für die o.g. Versicherungen in jedem Fall am Jahresende steuerlich absetzen.
Über Michael Schwarz
Michael Schwarz leitet den Produktbereich Sachversicherungen beim Finanz- und Vermögensberater MLP. MLP ist eine der führenden unabhängigen Beratungsfirmen in Deutschland und unterstützt Privat- wie Firmenkunden bei wirtschaftlichen und finanziellen Fragestellungen.
* Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit.
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Sehr geehrter Herr Schwarz !Ich beabsichtige zur Reinigung der Fußböden in meinem Einfamilienhaus eine Hilfe zu beschäftigen . Dies in einem Umfang von etwa 2 Stunden aller 14 Tage . Ist in diesem Fall eine Unfallversicherung für die zu beschäftigende Person notwendig oder angebracht ? Was würde die pro Monat kosten ? Ich würde mich über eine kurze Antwort freuen und verbleibe mit den besten Grüßen J Fraedrich
Ich habe eine Putzfrau die privat meinen Hausflur putzt. Sie kommt 14-tägig für etwa eine halbe Stunde. Was würde die Unfallversicherung kosten pro Monat und wo. Bitte geben sie mir Bescheid. Mit freundl, Grüssen
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Wir wollen eine Haushaltshilfe für wöchentlich2 Std. beschäftigen die wir über Betreut gefundenhaben. Was und wie, haben wir versicherungs=rechtlich zu tun?Danke vorab für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Schwarz,ich beabsichtige eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, etwa 3-4 Stunden alle 14 Tage. Welche Versicherung sollte ich abschließen? Besten Dank für eine RückmeldungMit freundlichen GrüßenAlexander Klein