Minijob Midijob

Minijob, Midijob, selbstständig?

Die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsverhältnissen

Welche Art von Beschäftigungsverhältnis passt zu mir und meiner momentanten Lebenslage? Wir haben für Alltagshelfer die finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen der gängigsten Anstellungsarten zusammengefasst. Lesen Sie selbst!

Minijob

Minijob

Verdienst: Minijobber – wie Haushahltshilfen, Babysitter, Senioren- oder Tierbetreuer – verdienen monatlich bis zu 450 Euro. Sie üben eine sogenannte geringfügige Beschäftigung oder eine Aushilfstätigkeit aus. Bei einem Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten liegt die Verdienstgrenze bei 5.400 Euro. Hierzu zählen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Zeitliche Beschränkung: Da auch Minijobber den Mindestlohn erhalten, dürfen sie monatlich nicht mehr als 50,9 Stunden arbeiten, um unter der Grenze von 450 Euro zu bleiben. Die Arbeitszeiten können jedoch flexibel gestaltet werden, wenn der Minijobber keine regelmäßige Beschäftigung ausübt. So kann man beispielsweise bei Nachhilfeunterricht für Schüler die Stunden auf die tatsächlichen Schulwochen verteilen und in den Ferien weniger Nachhilfe beanspruchen.

Versicherung: Minijobber werden durch den Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet und zahlen so gemeinsam mit dem Arbeitgeber ihren Teil in die Rentenversicherung ein. Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag, Minijobber tragen ihren Eigenanteil. Der Arbeitgeber zahlt außerdem einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent an die Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Bruttoverdienst des Minijobbers. Von der Rentenversicherung kann sich der Minijobber auf Antrag befreien lassen. Eine Sozialversicherungspflicht besteht ebenfalls nicht.

Steuern: Arbeitgeber führen entweder eine Lohnsteuer von zwei Prozent als einheitliche Pauschsteuer an die Minijob-Zentrale ab oder können sich für die individuelle Berechnung durch das zuständige Finanzamt entscheiden. Für 450-Euro-Minijobs, die wegen Zusammenrechnung mit weiteren Beschäftigungen nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse gemeldet werden, können Sie eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent wählen.

Rechte: Auch Minijobber haben ein Recht auf Entgeltfortzahlung im vertraglich festgelegten Urlaub, während Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz und an Feiertagen.

Minijob

Midijob

Verdienst: Die sogenannten Midijobs beschreiben Tätigkeiten, bei denen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro pro Monat verdient werden.

Zeitliche Beschränkung: Bei einem Lohn von 850 Euro ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 96 Stunden im Monat. Das macht etwa 24 Stunden pro Woche. Fällt der Stundenlohn höher aus, reduziert sich dementsprechend auch die zulässige Arbeitszeit.

Versicherung: Es besteht Sozialversicherungspflicht. Die Abgaben steigen potenziell zum Verdienst an, sind jedoch geringer als bei Vollbeschäftigten. Midijobber sind über ihre Tätigkeit kranken- und arbeitslosenversichert. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auch beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Außerdem zahlt jeder Midijobber entsprechend seines Einkommens reduzierte Beiträge zur Krankenversicherung. Damit stehen ihm vollwertige Leistungen zu.

Steuern: Midijobber sind gemeinhin steuerpflichtig. Wer in den Steuerklassen 1 bis 4 ist, muss jedoch keine Lohnsteuer zahlen. Zudem gibt einen Ausschlag, ob der Midijob neben- oder hauptberuflich ausgeübt wird. Als zusätzlicher Nebenjob fallen unter Umständen hohe Abgaben an.

Rechte: Ein Midijobber genießt die gleichen Rechte wie ein Minijobber. Er hat ein Recht auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfristen. Der Arbeitgeber hat ein Recht auf Information über weitere Arbeitsverhältnisse des Angestellten.

Selbstständig arbeiten

Verdienst: Selbstständig gemeldete Alltagshelfer reichen für erbrachte Dienstleistungen regelmäßig Rechnungen ein. Der große Vorteil ist, sie dürfen so viel verdienen, wie sie möchten. Das hängt natürlich von ihrer Auftragslage ab.

Zeitliche Beschränkung: Zeitliche Eingrenzungen und Einkommensrichtlinien sind nur von Studierenden zu beachten, wenn sie weiterhin steuer- und versicherungsfrei arbeiten möchten. Jeder selbstständig Arbeitende ist in seiner Zeiteinteilung frei.

Versicherung: Selbstständige sind nicht gesetzlich pflichtversichert, sondern müssen sich selbst freiwillig oder privat krankenversichern. Grundsätzlich steht es jedem Existenzgründer frei, ob er sich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen oder aber in die private Krankenversicherung wechseln möchte. Auch die Rentenversicherungsbeiträge werden selbst getragen. Gerade bei der Arbeit in Privathaushalten sind eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung empfehlenswert.

Steuern: Die Anmeldung der Selbstständigkeit erfolgt auf dem örtlichen Gewerbeamt. Dort wird auf dem ausgehändigten Gewerbeschein vermerkt, welchen Tätigkeiten der Selbstständige nachgeht. Im Anschluss sind Selbstständige, egal bei welcher Verdiensthöhe, voll steuerpflichtig.

Rechte: Die oben genannten Arbeitnehmerrechte entfallen für den Selbstständigen, da er sich seine Zeit selbst einteilt. Er sollte zudem darauf achten, dass er nicht vom Arbeitgeber in eine Scheinselbstständigkeit gedrängt wird. Kennzeichnend hierfür sind Fälle mit nur einem Auftraggeber ohne freie Zeiteinteilung oder selbst definierten Stundenlohn.

Sonderfall Studenten

Studierende, die sich etwas hinzuverdienen möchten, sind von einigen dieser Regeln ausgenommen. Sie dürfen eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten und nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen, wenn sie keine Sozialversicherungsabgaben zahlen möchten. Wer zwischen 450 Euro und 850 Euro verdient, für den gelten die verminderten Abgaben der Gleitregelung.


Die Informationen in diesem Artikel ersetzen keine individuelle Beratung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit.
 

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Kommentare
  1. Minijob, Midijob, selbstständig?
    Zöchling, Diana | Donnerstag,Oktober 22.2015

    Inzwischen habe ich versucht, selbständig zu arbeiten. Es gibt jedoch ein großes Problem: die Haftpflichtversicherung. Ich habe hier so gut wie keine Möglichkeit gefunden. Man kann zwar mit seiner Haftpflichtversicherung sprechen, ob sie die Haftung bei Nebentätigkeit übernimmt. Das ist aber nicht überall der Fall. Im Internet habe ich einen Verband der Alltagsbegleiterinnen gefunden, der die Betreuerinnen auch versichert, aber zur Voraussetzung hat, dass man das Qualifizierungsseminar, das ca. 1.800 EUR kostet bei einer bestimmten Bildungseinrichtung macht. Ich habe aber mein Zertifikat anderswo gemacht. So werde ich der netten alten Dame, die zwar etwas hilfsbedürftig ist, aber weder Pflegestufe noch Demenz hat wohl absagen. müssen. Es ist also mit der Selbstständigkeit nicht so einfach. Denn keinesfalls möchte ich, dass ein von mir betreuter Mensch in meiner Anwesenheit stürzt (warum auch immer) und ich dann den Streit mit der Krankenkasse am Hals habe.

  2. Minijob, Midijob, selbstständig?
    Monika Bilstein | Freitag,Juli 06.2018

    Hallo Diana,ich habe eine Versicherung gefunden, die in die private Haftpflicht die Haftpflicht für Ehrenamtler und Nebenberufler bis zu einer bestimmten Summe mit versichert.Infos bei Deutsche Allfinanz, Sascha Hussock, Siegburg Troisdorffür mich ist es auch etwas weit entfernt..wir regeln fast alles telefonisch, per Mail oder Post…Ich zahle außerdem nur ein Drittel bei der von ihm vermittelten Versicherung, als wie bei meiner Vorhergehenden.alles Gute, viel Glück und Erfolg und viele GrüßeMonika Bilstein

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