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Mutterschutzgesetz: Rechte in der Schwangerschaft

Was sich jetzt im Job ändert

Schwanger zu sein, bedeutet auch, in vielen Lebensbereichen besondere Rechte zu haben und Schutz zu bekommen. Beispielsweise am Arbeitsplatz. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt beachten müssen.

Während Schwangerschaft und Elternzeit gilt für eine Arbeitnehmerin ein besonderes Arbeitsrecht, denn das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen besondere Schutzrechte ein.Wir haben mit der Rechtsanwältin und Elternbloggerin Sandra Runge über die speziellen Rechte und Pflichten schwangerer Arbeitnehmerinnen gesprochen.

 

Wann muss ich spätestens meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft unterrichten?

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, dem Arbeitgeber sofort eine Schwangerschaft zu offenbaren, wenn man einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand hält. Im Mutterschutzgesetz ist zwar geregelt, dass eine Mitteilung der Schwangerschaft und des mutmaßlichen Entbindungstermins erfolgen soll, allerdings handelt es sich nur um eine „Soll-Vorschrift“, die als eine dringende Empfehlung zu verstehen ist. Daher bestehen keine Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers wie z.B. eine Ermahnung oder Abmahnung, wenn die Mitteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

 

Schwangere Arbeitnehmerinnen sollten aber Folgendes wissen: Die Schutzpflichten, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben, also zum Beispiel die Umgestaltung des Arbeitsplatzes, können nur dann erfüllt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist. Daher empfehle ich, die Schwangerschaft so früh wie möglich anzuzeigen, insbesondere dann, wenn gefährliche oder gesundheitsgefährdende Arbeiten durchgeführt werden.

 

Welche besonderen Maßnahmen zum Schutz schwangerer Frauen sind gesetzlich vorgesehen?

Die wichtigsten Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Schutz schwangerer Frauen treffen muss, finden sich im Mutterschutzgesetz. Dazu zählen unter anderem die Gestaltung eines mutterschutzgerechten Arbeitsplatzes, die Einhaltung bestimmter Arbeitszeiten und Beschäftigungsverbote. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Kündigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Entbindung.

 

Darüber hinaus regelt das Mutterschutzgesetz auch bestimmte finanzielle Leistungen, auf welche eine Mutter Anspruch hat: Gehaltsfortzahlung während des Beschäftigungsverbotes, Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe etc…

 

Weitere wichtige Rechte für Schwangere und Mütter sind Arbeitsfreistellungen für Untersuchungen und für Stillzeiten. Es gibt sicherlich spannendere Literatur als das Mutterschutzgesetz, aber es lohnt sich, diese Vorschriften einmal durchzulesen – um ein Gefühl dafür zu entwickeln, welche Rechte einer (werdenden) Mutter zustehen.

 

Wie sieht das bei Frauen aus, die sich noch in der Ausbildung befinden, z.B. im Rahmen einer Berufsausbildung oder einem Studium?

Das Mutterschutzgesetz ist während der Berufsausbildung uneingeschränkt anwendbar, da das Ausbildungsverhältnis als Arbeitsverhältnis angesehen wird. Besondere Rechte gelten z.B. für die Dauer der Ausbildung: Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass in „Ausnahmefällen“ – dazu zählt auch eine Schwangerschaft – die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden kann.

 

Für Studentinnen gilt Folgendes: Das Mutterschutzgesetz und damit alle Schutzmaßnahmen sind anwendbar, wenn eine Studentin nebenbei jobbt. Unabhängig davon sehen viele Universitäten bzw. deren Satzungen, Studien- und Prüfungsordnungen spezielle Regelungen zugunsten schwangerer Studentinnen vor. Ich weiß zum Beispiel noch aus meiner Studienzeit, dass es die Möglichkeit gab, für die 5-stündigen Examensklausuren eine Schreibzeitverlängerung zu beantragen oder sich beurlauben zu lassen. Schwangere Studentinnen sollten dabei unbedingt die Beratungsangebote der Universitäten, z.B. des Studentenwerkes, in Anspruch nehmen.

 

Was können Frauen tun, wenn der Arbeitgeber sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält, z.B. verlangt, dass die schwangere Mitarbeiterin auch nach 20 Uhr arbeitet?

Zunächst sollten alle werdenden Mütter wissen: Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz müssen nicht hingenommen werden. In dem genannten Fall darf eine Mutter aufgrund des Nachtarbeitsverbotes um 20 Uhr nach Hause gehen, ohne dass arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerechtfertigt wären. Bei kleineren Verstößen empfehle ich immer, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und ihn freundlich darauf hinzuweisen, dass er bestimmte gesetzliche Regelungen einzuhalten hat.

 

Wenn das nicht fruchtet oder die Verstöße von schwerem Gewicht sind, sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden. Zusätzlich können Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz auch der jeweilige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Was viele Mütter nicht wissen: Eine Nichtbeachtung der im Mutterschutzgesetz geregelten Pflichten kann eine Ordnungswidrigkeit, in besonders schweren Fällen sogar eine Straftat darstellen.

 

 

Zur Person Sandra Runge

 

Portrait_SandraRungeSandra Runge ist Mama von zwei Söhnen und Rechtsanwältin. Sie ist spezialisiert auf den Bereich Arbeitsrecht und berät Mütter bei Rechtsfragen rund um Elternzeit, Elterngeld, Wiedereinstieg, Kündigung – aber auch zum Thema Kita und Schule. Auf ihrem Blog smart-mama schreibt sie über Mütterrechte und verrät anhand ihrer persönlichen und beruflichen Erfahrungen Tipps wie Mütter Stolperfallen aus dem Weg gehen und ihre Interessen in der Alltags-, Arbeits- und Behördenwelt besser durchsetzen.



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