Hund vor Gericht
Das Urteil des Düsseldorfer Arbeitsgerichts könnte ein Schlag gegen alle Hundebesitzer sein. Die Hundedame Kaya aus Düsseldorf wurde von ihrem Chef aus dem Büro verbannt, da sie die Arbeitsabläufe der Kollegen störe, streng rieche, knurren und bellen würde. Halterin Claudia van de Wauw, 47, musste anschließend ihren Hund zu Hause lassen. Andere Kollegen hingegen durften ihre Hunde weiterhin mit zur Arbeit bringen.
Die Richterin Sabine Dauch urteilte nun, der Arbeitgeber sei berechtigt, dem Hund der Klägerin den Zutritt zum Büro zu versagen.
Vorab gab es mit Claudia van de Wauw mehrere Gespräche, auch ein Hundetrainer wurde bereits zu Hilfe gerufen. Die Richterin versuchte anschließend, die Situation zu schlichten und schlug vor, mit Hilfe eines Hundepsychologen an der Situation im Büro zu arbeiten. Doch dies lehnte der Geschäftsführer der Werbeagentur ab.
Haustiere am Arbeitsplatz
Der Betreut-Report zum Thema Tierbetreuung in Deutschland aus dem Jahre 2012 nahm die Situation von Haustieren am Arbeitsplatz genauer in den Fokus. Demnach würden 59,3 % aller Befragten ihr Haustier gern mit zur Arbeit nehmen. Jedoch hielten 61,1 % unter ihnen ihren Chef für haustierunfreundlich.
Die haustierfreundlichsten Arbeitgeber gibt es der Studie zufolge in Berlin (40,0 %*), gefolgt von Brandenburg (39,5%) und Schleswig-Holstein (33,3 %). Am haustierunfreundlichsten sind laut Report die Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern (22 %), Sachsen (21,4 %) und Sachsen-Anhalt (18,8 %).
Haustier und Beruf unter den Hut zu bekommen, stellt für jeden dritten Befragten eine Herausforderung (31,9 %) dar. In vielen Fällen müssen sich Tierhalter einen Tiersitter suchen, wenn sie, wie im Fall von Frau van de Wauw, ihr Tier nicht mit zur Arbeit bringen dürfen.
*Der Anteil derer, die ihren Arbeitgeber als haustierfreundlich einstufen