Was steht im Vertrag mit einem Kinderbetreuer?

Wer einen Kinderbetreuer einstellen möchte, sollte im Vorfeld eine schriftliche vertragliche Vereinbarung treffen. Zum Einen, um sich rechtlich abzusichern, und zum Anderen, um entstandene Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen zu können. Ein solcher Vertrag ist zwar nicht zwingend notwendig, jedoch in jedem Fall empfehlenswert!   Wir geben Ihnen Tipps, welche Inhalte Sie nicht vergessen sollten, wenn das erste Gespräch im Vorfeld positiv verlief.  

Pflichten und Verantwortlichkeiten

  • Arbeitsstunden und Arbeitsdauer: Arbeitet ihr Babysitter Teilzeit oder Vollzeit? Arbeitet er auch an Wochenenden oder nur unter der Woche? Wie sehen die Arbeitszeiten aus? Was passiert, wenn Sie spät nach Hause kommen (z. B. Überstundenregelung)?
  • Verantwortlichkeiten: Welchen Umfang haben die Betreuungsaufgaben? Gehören neben der Kinderbetreuung noch zusätzliche Aufgaben wie Kochen, Reinigen, Wäsche waschen oder etwa Tiere betreuen auf dem Plan? Stellen Sie sicher, dass in dem Vertrag alle Aufgaben aufgelistet sind. Sowohl solche Aufgaben, die häufig vorkommen als auch jene, die weniger häufig vorkommen, aber relevant für den Job sein könnten.
  • Privilegien: Darf der Kinderbetreuer das Festnetztelefon, den Computer der Familie oder das Internet nutzen? Darf er Besuch einladen?
  • Mahlzeiten: Soll Ihr Kinderbetreuer seine eigenen Mahlzeiten mitbringen oder stellen Sie Essen zur Verfügung? Wenn der Kinderbetreuer bei Ihnen im Haushalt wohnt: Was sind Vereinbarungen bezüglich aller Lebensmittel – Wer zahlt? Wer kauft ein? Wo kann der Betreuer seine Lebensmittel aufbewahren?
  • Aktivitäten: Welche Aktivitäten darf der Kinderbetreuer mit Ihrem Kind unternehmen? Welche sind verboten? Hat die Familie womöglich Mitgliedschaften in Vereinen? Was kosten die Ausflüge und wie wird die Bezahlung dann geregelt?
  • Kommunikation: Wie und wann können Sie tagsüber mit dem Kinderbetreuer sprechen? Sind Sie durchgängig erreichbar? Wer ist Ansprechpartner bei Notfällen?

Zahlungen und Zusatzleistungen

  • Bezahlung: Wie viel Gehalt bekommt Ihr Kinderbetreuer für Tage, Nächte, an den Wochenenden und an Feiertagen? (Die meisten Betreuer bekommen einen Stundenlohn.)
  • Bezahlrhythmus: Wann bezahlen Sie Ihren Kinderbetreuer? Wöchentlich? Alle 14 Tage? Einmal im Monat?
  • Überstunden: Wie handhaben Sie es, wenn Ihr Kinderbetreuer Überstunden machen muss, wenn Sie sich verspäten?
  • Zuschüsse: Wann werden Zuschüsse bewilligt? Zahlen Sie Weihnachts- oder Urlaubsgeld?
  • Gesundheit und Versicherung: Welche Versicherungen übernehmen Sie, z.B. Haftpflichtversicherung?

Transport

  • Auto: Soll der Kinderbetreuer sein eigenes Auto nutzen oder darf er das Auto der Familie fahren?
  • Versicherung: Klären Sie mit der KFZ-Versicherung, ob Sie eine Person hinzufügen können und lassen Sie diese mitversichern, falls er Ihr Auto fährt.
  • Benzinkosten: Zahlen Sie dem Kinderbetreuer die Kosten für das Benzin? Wie viel zahlen Sie dem Betreuer und wie?
  • Öffentliche Verkehrsmittel: Wird der Kinderbetreuer öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Zahlen Sie für die Fahrkarten? Gibt es bestimmte Regeln für die Nutzung von Bus, Bahn oder U-Bahn?

Diskretion und Geheimhaltung

  • Informationen:  Persönliche, medizinische, karrierebedingte und finanzielle Informationen der Familie sollten nicht außerhalb der Familie diskutiert werden.
  • Soziale Medien: Darf der Kinderbetreuer Sie oder Ihre Kinder in sozialen Medien erwähnen? Darf er Bilder von den Kindern posten? Was ist erlaubt und was nicht?

Kündigungsfrist und Abfindung

  • Stimmen Sie sich darüber ab, ob der Vertrag eine Kündigungsfrist und eine Abbruchsklausel beinhalten sollte. Ein Vertrag „nach eigenem Ermessen“ bedeutet, dass beide Seiten den Job zu jeder Zeit beenden können.
*Für weitere Informationen und um sicher zu gehen, dass Ihr Vertrag mit dem Kinderbetreuer alle relevanten Punkte beinhaltet, sprechen Sie bitte mit einem Rechtsberater. Die hier angegebenen Inhalte ersetzen keine fachmännische Beratung und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit.
   
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