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Frührente und Altersteilzeit
Immer mehr Menschen gehen frühzeitig in Rente
 

Was ist die Frührente?

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein Bestandteil der Sozialversicherung, welche die  finanzielle Absicherung der Erwerbstätigen im Alter sicherstellt. Anspruch auf Bezüge hat derjenige, der aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung in die Rentenversicherung einzahlt und der damit für die Renten der aus dem Arbeitsleben Geschiedenen aufkommt. So wird laut dem Generationenvertrag ein Anspruch auf die eigene Rente erworben.
Im Jahr 2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Altersgrenze beschlossen. Diese Regelung tritt ab 01.01.2012 in Kraft und sieht eine schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre vor. Um eine abschlagsfreie Rente beziehen zu können, muss das 67. Lebensjahr vollendet werden.

Das juristisch ungenaue Wort der „Frührente“ meint den vorgezogenen Übergang in die Erwerbslosigkeit, bei der die Rentenversicherung die für den Rentner veranschlagte Rentenzahlung, beziehungsweise die Erwerbsminderungsrente oder vorgezogene Altersrente übernimmt. Die Abschläge bei den Rentenbezügen betragen pro Monat des frühzeitigen Antritts 0,3 Prozent.
Beginnt die Rente zum Beispiel ein Jahr vor dem eigentlichen Renteneintritt, sinkt der monatlich zustehende Rentenbetrag also um 3,6 Prozent. Der Abschlag erfolgt von dem Wert, der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt. Der vorgezogene Rentenanspruch fällt also im Vergleich geringer aus, als die gesetzlich vorgeschriebene Regelrente. Zum einen, da keine Beitragszahlungen mehr erfolgen und zum anderen durch den erhobenen Abschlag auf den Rentenwert.

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