Familienpflege

Familienpflege – worum handelt es sich hierbei?

Familienpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die haushaltsführende Person einer Familie aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Haushalt und die Familienangehörigen angemessen zu versorgen. Sie greift also in Not- und Krisensituationen. Zudem kann Familienhilfe genutzt werden, wenn zusätzliche Unterstützung bei diesen Tätigkeiten notwendig ist, z.B. auch in einer Senioren-Wohngemeinschaft. Im Falle, dass die Familienpflege genehmigt wurde, kommt ein/e FamilienpflegerIn in den entsprechenden Haushalt, um dort für einen geregelten Tagesablauf zu sorgen.

Gründe für die Nutzung von Familienpflege

Die Gründe für die Inanspruchnahme der Familienpflege können sehr unterschiedlich sein. Typische Ursachen sind ein stationärer oder teilstationärer Krankenhausaufenthalt der haushaltsführenden Person, langwierige chronische oder Psychische Erkrankung, ein Kuraufenthalt, Risikoschwangerschaften und Mehrlingsgeburten. Familienpflege kann auch gewährleistet werden, wenn die Eltern oder der haushaltsführende Elternteil mit der Organisation des Haushaltes und der Versorgung der Kinder (Kinderbetreuung) überfordert ist, wenn die Betreuung und Pflege eines Angehörigen psychisch und zeitlich sehr stark belastend ist, berufsbedingte Abwesenheit, unzureichende Betreuungsmöglichkeiten des Kinder / der Kinder oder auch, wenn ein Elternteil stirbt.

Familienpflege – Organisatorische Aspekte

Familienpflege (Haushaltshilfe) kann bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden, wenn der Arzt Familienpflege verordnet hat, oder beim zuständigen Jugenamt. Anluafstellen für die Familienpflege sind öffentliche Träger wie die Caritas, Sozialstationen und Hauspflegewerke. Voraussetzung ist, dass im entsprechendes Haushalt mindestens ein Kind im Alter bis zu 14 Jahren lebt.   Weitere Begriffe zum Buchstaben F: