Kinderbetreuungskosten sind Aufwendungen, die berufstätige
Eltern und Familien für die
Betreuung ihrer Kinder haben. Dazu zählen Ausgaben für Kindergarten,
Kindertagesstätte,
Tagesmutter,
Babysitter und Hort.
Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen
Die Kinderbetreuungskosten werden steuerlich berücksichtigt unabhängig davon wie und durch wen das Kind betreut wird. Berufstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der Geburt an bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel aller Kosten, bis zu maximal 4.000 € pro Jahr und Kind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Nicht erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist oder keine Erwerbstätigkeit vorliegt, können für ihre 3- bis 6-jährigen Kinder generell zwei Drittel der
Kinderbetreuungskosten, bis zu maximal 4.000 € pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Arbeit von Elternteilen oder Zahlungen an einen Lebenspartner werden nicht anerkannt.
Kinderbetreuungskosten bei Care.com Europe
Bei betreut.de können Sie passende
Betreuer für Ihr Kind finden. Um abschätzen zu können wie hoch die Kinderbetreuungskosten in etwa sein werden, schauen Sie einfach nach dem angegebenen Stundenlohn der
Kinderbetreuer. Sie haben auch die Möglichkeit selbst ein Gesuch aufzugeben und dort den Stundenlohn, den Sie bereit sind zu zahlen, anzugeben. Zur Angabe eines angemessenen Stundenlohns hilft Ihnen der
Care.com Europe Stundenlohn-Rechner. Je nach Anzahl der Kinder und der Region in der Sie den Betreuer benötigen können die
Kinderbetreuungskosten variieren.
Weitere Begriffe zum Buchstaben K: